Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push
Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit,
von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten.
Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert.
Die einzigen Daten, die wir speichern müssen,
sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen.
Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert.
Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren.
Zum Senden und Empfangen der Nachrichten wird ein vom Ihrem Browseranbieter zur Verfügung gestellter
Service namens "Web Push" genutzt.
Sie können jederzeit die Einstellungen bei unseren
Datenschutzeinstellungen
anpassen und die Benachrichtigungsfunktion wieder deaktivieren.
Informationen zu den Benachrichtigungen:
Die Benachrichtigungsfunktion wird momentan nicht von allen Geräten unterstützt.
Um Benachrichtigungen erhalten zu können, muss der Browser auf einigen Geräten im Hintergrund geöffnet sein.
Sollten Sie Bremerhaven.de länger als 14 Tage nicht besucht haben,
werden die Benachrichtigungen eventuell von ihrem Gerät automatisch abgestellt.
Sollten keine aktuellen Informationen für die von Ihnen ausgewählten Nachrichten vorliegen
erfolgt auch keine Benachrichtigung.
Wir weisen Sie auf das Risiko hin, dass die Dienstleister, die über Ihren Browser zum Einsatz kommen,
aus einem Drittland (USA) kommen, bei dem kein angemessenes Datenschutzniveau existiert.
Mit der Aktivierung haben Sie aktiv einer Einwilligung gem.
Artikel 49 Absatz 1 lit a) EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt.
Um die Benachrichtigungen zu aktivieren, drücken Sie bitte auf den folgenden Knopf und
bestätigen Sie die Abfrage ihres Browsers
Begriffsbestimmungen
Anlagen sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.
Unterirdisch sind Anlagen oder Anlagenteile, die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind. Alle anderen Anlagen oder Anlagenteile gelten als oberirdisch.
Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen. Umschlagen ist das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes sowie das Laden und Löschen von Schiffen.
Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen. Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern. Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften.
Rohrleitungen sind feste oder flexible Leitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe.
Lageranlagen sind auch Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, die dem Lagern von wassergefährdenden Stoffen in Transportbehältern und Verpackungen dienen. Vorübergehendes Lagern in Transportbehältern oder kurzfristiges Bereitstellen oder Aufbewahren in Verbindung mit dem Transport liegen nicht vor, wenn eine Fläche regelmäßig dem Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen in Transportbehältern oder Verpackungen dient. Abfüllanlagen sind auch Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, auf denen wassergefährdende Stoffe von einem Transportbehälter in einen anderen gefüllt werden. Umschlaganlagen sind auch Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, auf denen wassergefährdende Stoffe in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes umgeladen werden.
Stillegen ist das Außerbetriebnehmen einer Anlage; dazu gehört nicht die bestimmungsgemäße Betriebsunterbrechung.
Aufstellen und Einbauen ist das Errichten und Einfügen von vorgefertigten und baustellengefertigten Anlagen und Anlagenteilen. Instandhalten ist das Aufrechterhalten, Instandsetzen das Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes einer Anlage. Reinigen ist das Entfernen von Verunreinigungen und Reststoffen von und aus Anlagen.
Wasserschutzgebiete nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Bremischen Wassergesetzes,
Quellenschutzgebiete nach § 51 des Bremischen Wassergesetzes und
Gebiete, für die eine vorläufige Anordnung nach § 49 des Bremischen Wassergesetzes oder eine Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen für Vorhaben der Wassergewinnung nach § 166 Abs.1 des Bremischen Wassergesetzes erlassen ist.
Überschwemmungsgebiete nach § 91 Abs. 1 des Bremischen Wassergesetzes.
Privilegierte Organisation ist eine Einrichtung, die nach Artikel 6 der Verordnung (EG) 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. EG Nr. L 114 S. 1) eingetragen ist oder die nach dem System DIN/EN/ISO 14001 ein Umweltmanagementsystem errichtet hat und zertifiziert worden ist.
Diese Webseite verwendet einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste
Um das Informationsangebot unserer Internetseite nutzerfreundlicher zu gestalten, verwenden wir u. a. einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste. Wir unterscheiden zwischen: notwendigen und daher obligatorischen Cookies und Diensten, eigenen Cookies und Diensten (voreingestellt) sowie einwilligungsbedürftigen Cookies und Diensten (nicht voreingestellt).
Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister aus den USA ein. In den USA existiert kein angemessenes Datenschutzniveau. Das birgt das Risiko des unbemerkten Zugriffs durch Behörden, das Fehlen von Betroffenenrechten, fehlende Rechtsmittel und den Kontrollverlust über Ihre Daten. Wenn Sie Cookies zulassen, werden wir diese zu den oben genannten Zwecken verwenden. Sofern Sie die Cookies nicht zulassen, beschränken wir den Einsatz auf die notwendigen Cookies und es findet keine Übermittlung in die USA statt.
Wenn Sie „Voreingestellte Cookies zulassen“ anklicken, haben Sie dem Einsatz der notwendigen und eigenen Cookies zugestimmt. Alternativ können Sie sich die Datenschutzeinstellungen im Detail anschauen und bei Bedarf die Einstellungen ändern oder Ihre Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Internetseite zur Verfügung stehen.