Begleitscheine, Übernahmescheine

Begleitscheine:

Die Entsorgung als gefährlich eingestufter Abfälle ist mit Begleitscheinen zu dokumentieren. Erst sie liefern den Nachweis, dass die Abfälle tatsächlich entsorgt wurden. Begleitscheine sind an den für den jeweiligen Abfall geltenden Entsorgungsnachweis gebunden. Sie dokumentieren die tatsächlich durchgeführte Entsorgung jeder einzelnen Abfallcharge und welchen Entsorgungsweg sie dazu gegangen ist. Es muss derjenige Entsorgungsweg sein, der in der Annahmeerklärung des Entsorgungsnachweis vorgegeben ist.

Ausnahmen:

Bei geringen Abfallmengen kann ggf. auf die sog. Kleinmengenregelung oder, bei sammelfähigen Abfällen, auf den Entsorgungsdienst durch einen Sammelentsorger zurückgegriffen werden. In diesen Fällen muss der Abfallerzeuger keinen eigenen Beleg erstellen, er erhält stattdessen vom Entsorger bzw. Sammelentsorger einen Übernahmeschein. Diesen kann er ggf. noch als Papierdokument bekommen und muss ihn in einem Ordner abheften, um diesen als Register für Behördenprüfungen bereitzuhalten.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass die Nachweis- und Registerführung über gefährliche Abfälle im elektronischen, d.h. papierlosen Verfahren erfolgt. Zumindest die Beförderer (Sammelentsorger) und die Entsorger müssen auch Übernahmescheine, von denen sie dem jeweiligen Abfallerzeuger eine Papierfassung übergeben haben, in ihrem elektronischen Nachweissystem erstellen und in ihr elektronisches Register einstellen.

Der Sammelentsorger muss zusätzlich zum Übernahmeschein dem Entsorger bei Anlieferung der Sammelcharge einen Begleitschein (elektronisch) vorlegen, in dem die Nummer des Übernahmescheines eingetragen ist.

Jeder Übernahmeschein und jeder Begleitschein trägt, ebenso wie jeder Nachweis, zu seiner eindeutigen Identifikation eine bundesweit einmalige Nummer. Ohne diese Nummern sind die Dokumente nicht gültig. Das Gleiche gilt für die Identifikationsnummern der Erzeuger, Beförderer und Entsorger. Sie werden von der Abfallbehörde erteilt und sind in den Nachweisdokumenten anzugeben.

Hinweise:
Die nachstehenden Grafiken bilden einen Begleitschein und einen Übernahmeschein ab. Alle für Eintragungen vorgegebenen Felder sind Pflichtfelder. Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die abgebildeten Muster für den Gebrauch nicht geeignet sind.