Altauto


Umgang mit Altautos:

Aufgrund der Bestimmungen der Altfahrzeugverordnung dürfen nur zugelassene Betriebe Altautos trockenlegen und abwracken. Dementsprechend sind auch die Besitzer verpflichtet, Altfahrzeuge nur zugelassenen Annahmestellen zu überlassen. Vergewissern Sie sich, dass Sie beim Abnehmer Ihres Altautos nicht an ein "schwarzes Schaf" geraten.

Die Altfahrzeugverordnung bestimmt, dass bei einer endgültigen Stilllegung der Fahrzeuge der Zulassungsstelle ein Verwertungsnachweis vorzulegen ist. Um diesen zu bekommen, bleibt nur der Weg zur zugelassenen Annahmestelle bzw. zum zertifizierten Verwertungsbetrieb. Wird ein Fahrzeug dagegen nur vorübergehend stillgelegt oder es verbleibt im Ausland, ist dies der Zulassungsstelle zu versichern.

Sind Sie im Besitz eines Altfahrzeugs und wissen nicht, wer es Ihnen abnimmt bzw. abnehmen darf, rufen Sie uns gerne an. Wir geben Ihnen dann die Namen und Adressen der zugelassenen Autoverwerter und Annahmestellen in Bremerhaven.

Bei Fragen zu den Nachweisen im Rahmen der Stilllegung wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsstelle.

Altautos im öffentlichen Straßenraum:

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz erklärt auch Kraftfahrzeuge und Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen zu Abfall, die auf öffentlichen Flächen oder außerhalb bebauter Ortsteile abgestellt sind. Dies gilt dann, wenn keine Anhaltpunkte für Diebstahl oder Nutzung erkennbar sind und sie nicht innerhalb eines Monats entfernt worden sind, nachdem die Behörde dazu aufgefordert hat (Aufkleber).

In diesen Fällen veranlasst die Behörde die Entsorgung und nimmt den letzten Besitzer dafür finanziell in Anspruch.

Tipp: Ein Fahrzeug, das nicht zugelassen ist (also ohne gültige Kennzeichen), darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen; wenn doch riskieren Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und erhöhte Entsorgungskosten.