Gesundheitsamt/Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Wurster Straße 49
27580 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Dr. Angela Krönauer-Ratai
Leitende Ärztin
0471 590-2422
0471 590-3050
Angela.Kroenauer-Ratai@magistrat.bremerhaven.de
Hinweis zur Barrierefreiheit
Zugang: über Aufzug, rechter Eingang an der Gebäuderückseite - im Gebäude weiterer Aufzug in die oberen Etagen
Parken: Behindertenparkplatz in der Eckernfeldstr. in Richtung Wurster Str. am Parkstreifen vor der Bushaltestelle
WC: im EG (verschlossen)
Gesundheitsamt/Sozialmedizinischer Dienst für behinderte Kinder und Jugendliche
Gesundheitsamt/Sozialpädiatrischer Dienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Er arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen.
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Familienberatung und frühkindliche Gesundheitsförderung (früher Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern)
- Untersuchung in Kindertagesstätten
- Schuleingangsuntersuchungen
- Untersuchunung von Schülern auf Antrag der Schule (z.B. : bei Schulischen Problemen, häufigen Schulversäumnissen, Wechsel des Bildungsganges)
- Impfberatung
- Beratung und Betreuung durch Sozialarbeiter/innen für Kinder mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbehinderungen
Links
www.kinderaerzte-im-netz.de/
www.familienhandbuch.de/
www.kindergesundheit-info.de/
Die Familienberaterinnen (Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Krankenschwester) beraten Sie in der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes.
Stillen? Ernährung? Säuglingspflege? Warum weint mein Kind? ……
Wir unterstützen Sie mit Beratung und praktischer Hilfe und informieren über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für junge Eltern.
Wir besuchen Sie auch zu Hause. Das Angebot ist kostenlos.
- Bitte vereinbaren Sie telefonisch Einzeltermine!
- Wir bitten darum, dass nur gesunde Kinder vorgestellt werden!
- Die Sprechstunden Dienstag und Donnerstag sind geschlossen.
- Telefonische Beratung ist möglich.
- Alle Kurse fallen aus.
Beratungsstelle Nord
Bremerhaven-Leherheide-West
Hans-Böckler-Straße 36 f
Offene Sprechstunde: Di + Do 9:00-11:00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung
0471 66128
Beratungsstelle Mitte
Bremerhaven-Lehe
Lutherstraße 7 (in der „Theo“)
Offene Sprechstunde: Di + Do 9:00-11:00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung
0471 52133
Beratungsstelle Süd
Bremerhaven-Geestemünde
Voßstraße 41
Offene Sprechstunde: Di + Do 9:00-11:00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung
0471 38633
Fragen und Antworten zum Untersuchungsberechtigungsschein
Information für Jugendliche und Eltern über Untersuchungsberechtigungsscheine und ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Information über die Abrechnung der ärztlichen Untersuchungen von Jugendlichen nach dem Jungendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)(PDF 41,3 KB)
Fragen und Antworten
Für wen?
Gesetzliche Grundlage? |
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich vor Eintritt in das Berufsleben (z. B. Beginn der Ausbildung) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
Was brauche ich für die Untersuchung? |
Sie benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein für die ärztliche Erstuntersuchung bzw. Nachuntersuchung. |
Wo bekomme ich die Berechtigungsscheine? |
Die Berechtigungsscheine werden vom Gesundheitsamt Bremerhaven für Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Bremerhaven haben, ausgestellt. Ausgabestellen von Untersuchungsberechtigungsscheinen(PDF 75,3 KB) |
Was muss ich beachten? Was muss ich mitbringen? |
Die persönliche Vorsprache beim Gesundheitsamt Bremerhaven durch den Jugendlichen oder den Personensorgeberechtigten ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. (Nähere Informationen siehe Ausgabestelle) Für die Aushändigung der Berechtigungsscheine ist ein gültiger Personalausweis/Kinderausweis oder Reisepass dem Gesundheitsamt vorzulegen. |
Die Untersuchungen?
Der Arzt? |
Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn erfolgen. Die 1. Nachuntersuchung ist ab 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung durchzuführen, wenn der Jugendliche zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt ist. Eine Bescheinigung über die jeweiligen ärztlichen Untersuchungen muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Es gilt freie Arztwahl. Die Untersuchung kann bei einem niedergelassenen Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. |
Gebühren? |
Keine Gebühren Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen trägt die |
Mitteilung einer meldepflichtigen Krankheit an Schulen und Kindertagesstätten(PDF 2,0 MB)
Erfassungsliste Kinder(PDF 18,5 KB)
Infoblatt kranke Kinder und Kitabesuch(PDF 65,7 KB)
Informationsblatt Noroviren für Kitas(PDF 62,1 KB)
Wiederzulassung Gemeinschaftseinrichtungen(PDF 28,8 KB)