Allgemeine Informationen zu Ämtern und Einrichtungen
In der Rubrik "Adressen & Öffnungszeiten" finden Sie alle Informationen über die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung (Öffnungszeiten, Ansprechpersonen, Telefonnummern).
- Hier finden Sie das Leitbild der Verwaltung(PDF 12,5 KB)
.
- Hier finden Sie den auch in den Eingangsbereichen der Stadthäuser als Informationsblatt ausliegenden Wegweiser für die städtischen Dienststellen innerhalb und außerhalb des Verwaltungszentrums(PDF 399,2 KB)
- Übersicht über die Referate, Ämter und Amtsstellen(PDF 11,8 KB)
der Stadtverwaltung mit dazugehörigen Organisationskennziffern sowie der Dezernatszuordnung.
Anschrift und Bankverbindung
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Postanschrift:
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Hausanschrift Verwaltungszentrum (Stadthäuser 1-6):
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
Telefonzentrale:
Allgemeine Verwaltung: | 0471 5900 |
Ortspolizeibehörde: | 0471 9530 |
Feuerwehr: | 0471 5900 |
Stadttheater: | 0471 482060 |
Allgemeine E-Mail-Adresse: Stadtverwaltung@magistrat.bremerhaven.de
Konto der Stadtkasse:
Weser-Elbe Sparkasse
BLZ: 292 500 00
Konto-Nr.: 1 100 009
IBAN: DE98 2925 0000 0001 1000 09
BIC: BRLADE21BRS
Spezielle Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten der jeweiligen Ämter und Bereiche.
Der Begriff Neues Steuerungsmodell (NSM) bezeichnet in der Organisationslehre öffentlicher Verwaltungen ein Modell zur strategischen Steuerung von Verwaltungen, insbesondere im kommunalen Bereich.
Modernisierungsmaßnahmen
E-Government
- Einführung einer elektronischen Signaturkarte
- Einrichtung einer virtuellen Poststelle
- Einrichtung einer Beschaffungsplattform
- Einführung des kommunalen Sitzungsdienstes
- Beteiligung am Pendlerportal
- Neugestaltung der Internetseite www.bremerhaven.de
übergreifende Projekte
- Einrichtung einer Ideen- und Beschwerdestelle
- Institutionalisierung von Benchmarking
- Überarbeitung der Richtlinien des Betrieblichen Vorschlagwesens
- Zertifizierung der Stadtverwaltung von der Hertie Stiftung im Rahmen vom Audit berufundfamilie®
Fachbereichsprojekte
- Bürger- und Ordnungsamt Einführung einer elektronischen Aktenführung
- Stadtbibliothek Bereitstellung des Online-Katalogs, Benachrichtigung über Buchvorbestellung, Erinnerungsservice
- Stadttheater Online-Buchung von Tickets
- Bürger- und Ordnungsamt Reservierung von Wunschkennzeichen
- Sozialamt Einführung einer elektronischen Aktenführung
- Bürger- und Ordnungsamt Eröffnung des Bürgerbüros Mitte
- Bürger- und Ordnungsamt Bereitstellung der Melderegisterauskunft
- Vermessungs- und Katasteramt Bereitstellung des Geo-Servers
- Ortspolizeibehörde Zertifizierung der von der Hertie Stiftung im Rahmen vom Audit berufundfamilie®
- Kriminalpolizei Umstrukturierung des Organisationsaufbaus
- Bürger- und Ordnungsamt Eröffnung des Bürgerbüros Nord
- Bürger- und Ordnungsamt Bereitstellung der Fundsachen online
- Volkshochschule Neugestaltung der Internetseite www.vhs-bremerhaven.de, Online-Buchung von Veranstaltungen
- Baureferat Veröffenlichung der Baustellenübersicht
- Stadtbibliothek und Stadttheater Zertifizierung mit dem Siegel ServiceQualität
- Bürger- und Ordnungsamt elektronische Abfrage des Bearbeitungsstatus des Pass- oder Personalausweisantrages
- Bürger- und Ordnungsamt Bereitstellung der Gewerberegisterauskunft
- Amt für Jugend, Familie und Frauen Bereitstellung der Kinderbetreuungsbörse
- Stadtbibliothek Aktualisierung der Internetseite www.stadtbibliothek-bremerhaven.de
Personalentwicklung
- Einführung von Mitarbeitergesprächen
- Einführung von Mediation
- Herausgabe des internen Informationsmagazins Wir über uns
- Einrichtung des Beschäftigtenportals (Intranet)
- Ausbildung von Moderatorinnen und Moderatoren
- Durchführung einer Beschäftigtenbefragung in Zusammenarbeit mit dem Institut Great Place to Work® zu den Themen Unternehmenskultur, Arbeitsqualität und Mitarbeiterengagement
- Start des Nachwuchsführungskräftetrainings
- Betriebliche Gesundheitsförderung, aktuell: Projekt: Gesunde Erzieherinnen = Gute Kita, Aktion: Mit dem Rad zur Arbeit, Gesundheitstag
- Einführung von Führungsleitlinien
Vorbemerkungen
Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes manifestiert den Rechtsanspruch der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Eine Selbstverwaltungsgarantie gleicher Art enthält auch Artikel 144 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen.
Die Seestadt Bremerhaven ist eine Gemeinde in diesem Sinne. Um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (=Verwaltungsaufgaben) wahrnehmen zu können, bedarf es der Institution einer Verwaltungsbehörde. Diese Funktion kommt in Bremerhaven nach § 42 der Stadtverfassung dem Magistrat zu.
Vielfalt und Komplexität der Verwaltungsaufgaben eines Gemeinwesens unserer Größenklasse lassen es geboten erscheinen, die Aufgaben umfassend zu katalogisieren, sie systematisch zu ordnen und durch eine sinnvolle Bündelung die strukturellen Voraussetzungen für eine sachgerechte Gliederung der den Vollzug tragenden Organisationseinheiten zu schaffen.
In der Praxis orientiert sich das Verwaltungshandeln an gesetzlichen Vorgaben und Bürgerbedürfnissen, denen bundesweit überwiegend gleichartige Anforderungen zugrunde liegen. Folglich ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der deutschen Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) im wesentlichen identisch sind.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Rechtsetzungskompetenz für den Bereich der Kommunalverfassung den Ländern übertragen. Damit ergab sich im Hinblick auf unterschiedliche Formulierungen einschlägiger Gesetze die Notwendigkeit, durch länderübergreifende Koordinierungsmaßnahmen eine möglichst einheitliche und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung aller Kommunen zu gewährleisten und zu diesem Zweck den Aufbau vergleichbarer Verwaltungsstrukturen zu fördern. Deswegen richtete der Deutsche Städtetag eine Abteilung "Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung" (KGSt) ein. Dieser Arbeitsbereich nahm nach einigen Jahren einen solchen Umfang an, dass man sich entschloss, ihn vom Deutschen Städtetag zu trennen und zu verselbständigen.
Von der KGSt wurden u. a. Musterpläne für die Verwaltungsorganisation entworfen, die bald in allen Großstädten und Landkreisen Eingang fanden.
Diese Pläne bieten eine geeignete Basis für die Schaffung einer Organisationsstruktur, die einen effizienten und zugleich ökonomischen Vollzug der kommunalen Aufgaben ermöglicht. Daher dienten sie auch hier als Grundlage für die Verwaltungsorganisation, wobei in Teilbereichen punktuelle Veränderungen vorgenommen wurden, soweit örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen waren.
Die nachstehend dargestellten Organisationspläne bilden das Skelett unseres Verwaltungsgefüges und sind eine Dokumentation der gegenwärtigen Verhältnisse. Sie können jedoch keine definitive Festschreibung für einen längeren Zeitraum enthalten, weil die Verwaltungsorganisation - bedingt durch Einflüsse der Gesetzgebung und Auswirkungen von Magistratsbeschlüssen - Wandlungen unterworfen ist, die eine laufende Anpassung des Planwerkes erforderlich machen.
Im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung haben einige Fachämter die Bearbeitung von Personalangelegenheiten (Fachpersonal) übernommen.
Der Aufgabengliederungsplan
Der Aufgabengliederungsplan enthält alle Aufgaben, die von der Stadtverwaltung zu erledigen sind, mit Hinweisen auf die Zuständigkeit.
Einzelaufgaben, die sachlich zusammengehören, sind zu Aufgabengruppen, sachlich zusammengehörende Aufgabengruppen zu Aufgabenhauptgruppen zusammengefasst. In allen Fällen, in denen für Einzelaufgaben eine Sammelbezeichnung gewählt werden konnte, ist von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und von einer weiteren Spezifizierung abgesehen worden.
1 Allgemeine Verwaltung
Aufgabengruppe 10: Zentrale Verwaltung(PDF 117,9 KB)
Aufgabengruppe 11: Personal(PDF 37,3 KB)
Aufgabengruppe 12: Statistik und Wahlen(PDF 134,1 KB)
Aufgabengruppe 13: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit(PDF 7,6 KB)
Aufgabengruppe 14: Rechnungsprüfung(PDF 5,1 KB)
Aufgabengruppe 16: Technikunterstützte Informationsverarbeitung(PDF 21,3 KB)
Aufgabengruppe 17: Beschaffungen(PDF 9,7 KB)
2 Finanzen
Aufgabengruppe 20: Kämmerei(PDF 10,2 KB)
Aufgabengruppe 21: Kasse(PDF 11,9 KB)
Aufgabengruppe 22: Steuern(PDF 104,1 KB)
Aufgabengruppe 23: Liegenschaften(PDF 14,0 KB)
3 Recht, Sicherheit und Ordnung
Aufgabengruppe 30: Recht(PDF 7,9 KB)
Aufgabengruppe 34: Personenstand(PDF 11,2 KB)
Aufgabengruppe 35: Sozialversicherung(PDF 5,5 KB)
Aufgabengruppe 37: Brandschutz(PDF 12,9 KB)
Aufgabengruppe 38: Zivilschutz(PDF 13,1 KB)
Aufgabengruppe 39: Veterinärhygiene(PDF 7,1 KB)
4 Schule und Kultur
Aufgabengruppe 40: Schulen(PDF 17,9 KB)
Aufgabengruppe 41: Kultur(PDF 38,6 KB)
Aufgabengruppe 43: Weiterbildung(PDF 5,5 KB)
Aufgabengruppe 45: Museum(PDF 11,2 KB)
Aufgabengruppe 46: Theater und Orchester(PDF 9,6 KB)
5 Soziales, Jugend und Gesundheit
Aufgabengruppe 50: Soziales(PDF 9,4 KB)
Aufgabengruppe 51: Jugend(PDF 12,4 KB)
Aufgabengruppe 52: Sport und Freizeit(PDF 7,2 KB)
Aufgabengruppe 53: Gesundheit(PDF 155,9 KB)
Aufgabengruppe 58: Umweltschutz(PDF 100,0 KB)
6 Bauwesen
Aufgabengruppe 60: Bauverwaltung(PDF 8,1 KB)
Aufgabengruppe 61: Stadtplanung(PDF 7,2 KB)
Aufgabengruppe 62: Vermessung und Kataster(PDF 16,5 KB)
Aufgabengruppe 63: Bauordnung(PDF 7,4 KB)
Aufgabengruppe 64: Wohnungsförderung(PDF 5,2 KB)
Aufgabengruppe 65: Hochbau(PDF 149,6 KB)
Aufgabengruppe 66: Tiefbau(PDF 107,5 KB)
Aufgabengruppe 67: Grünflächen(PDF 111,3 KB)
7 Öffentliche Einrichtungen
Aufgabengruppe 70: Stadtreinigung(PDF 73,3 KB)
Aufgabengruppe 72: Märkte(PDF 5,0 KB)
8 Wirtschaft und Verkehr
Aufgabengruppe 80: Wirtschafts- und Verkehrsförderung(PDF 15,7 KB)
9 Polizei
Aufgabengruppe 90: Stabs- und zentrale Verwaltungsaufgaben der Ortspolizeibehörde(PDF 108,1 KB)
Aufgabengruppe 91: Ordnungswesen(PDF 42,8 KB)
Aufgabengruppe 93: Vollzugspolizei(PDF 6,5 KB)
Der Verwaltungsgliederungsplan
Der Verwaltungsgliederungsplan(PDF 66,6 KB) wurde aus dem Aufgabengliederungsplan entwickelt und stellt das organisatorische Gerüst für den Verwaltungsvollzug dar.
Entsprechend den Empfehlungen der KGSt ist für jede Aufgabenhauptgruppe des Aufgabengliederungsplanes eine Einzelverwaltung und - soweit die Bündelung von Aufgabengruppen sachlich nicht begründet war - für jede Aufgabengruppe ein Amt oder eine Amtsstelle gebildet worden. Abweichend davon wurden für bestimmte Aufgabenbereiche Referate, Eigen- oder Wirtschaftsbetriebe eingerichtet.
Amtsstellen sind Organisationseinheiten eigener Art. Sie unterstehen wie die Ämter unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht des Dezernenten. Die Erledigung der Verwaltungsaufgaben, für deren Wahrnehmung ihnen die erforderliche Personalkapazität fehlt, ist jedoch einem anderen Amt zugeordnet.
Ähnliches gilt mit gewissen Differenzierungen für Referate, die organisatorisch den Status von Stabsstellen haben.
Eigenbetriebe sind auf ortsgesetzlicher Grundlage etablierte, nicht-rechtsfähige wirtschaftliche Einrichtungen der Stadt zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Von den Ämtern unterscheiden sie sich dadurch, dass sie organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig sind.
Wirtschaftsbetriebe sind aufgrund Beschlüssen des Magistrats und der zuständigen Fachausschüsse gebildet worden. Sie sind rechtlich unselbständige abgesonderte Teile der Verwaltung ohne personalwirtschaftliche Kompetenzen. Von den Eigenbetrieben unterscheiden sie sich dadurch, dass sie lediglich wirtschaftlich selbstständig sind.
Auf der Basis des Dezimalsystems sind die Einzelverwaltungen, Ämter und Amtsstellen im Verwaltungsgliederungsplan durch zweistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet. Die Ordnungszahlen entsprechen denen der Aufgabenhauptgruppen und Aufgabengruppen im Aufgabengliederungsplan.
Bei Amtsstellen korrespondieren die Ordnungszahlen mit denen der Ämter, denen sie zugeordnet sind; als besonderes Merkmal wurde aber jeweils noch ein Buchstabe angefügt.
Referate sind numerisch durch eine Kombination der jeweiligen Dezernatskennziffer mit einer einstelligen Ordnungszahl ausgewiesen.
Bei Eigen- und Wirtschaftsbetrieben wurde wegen ihrer Sonderstellung auf eine numerische Kennzeichnung verzichtet.
Der Aufgabenbündelungsplan
Der Aufgabenbündelungsplan(PDF 61,5 KB) veranschaulicht in einer Gesamtübersicht, welchen Ämtern, Amtsstellen, Referaten bzw. Eigen- oder Wirtschaftsbetrieben die im Aufgabengliederungsplan erfassten Aufgaben zur Bearbeitung zugewiesen sind.
Der Dezernatsverteilungsplan
Der Dezernatsverteilungsplan bestimmt die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Magistrats und gibt Aufschluss über die dezernatsmäßige Zuordnung der einzelnen Ämter, Amtsstellen, Referate, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe.
Organisationsdiagramme
Einblick in die Aufbauorganisation der Ämter, Amtsstellen und Referate vermitteln entsprechende Schaubilder (Organisationsdiagramme), die Sie in der Regel auf den entsprechenden Seiten der einzelnen Organisationseinheiten unter der Rubrik „Veröffentlichungen dieser Dienststelle“ finden.