Programm

Programmgenehmigung

Die Vereinbarung für die Förderung Bremerhavens im Rahmen der EU Gemeinschaftsinitiative URBAN II wurde von dem damals zuständigen Mitglied der EU-Kommission Michel Barnier und von dem Bremerhavener Oberbürgermeister Jörg Schulz am 03. Dezember 2001 in der brandenburgischen Stadt Luckenwalde unterzeichnet. Wenige Tage zuvor, d. h. am 23. November 2001, hatte die EU-Kommission das Bremerhavener Programm offiziell genehmigt.

Um dem großen Problemdruck vor Ort und den Erwartungen der EU-Kommission Rechnung zu tragen, sind für die drei Schwerpunkte "Wirtschaftlichen Entwicklung", "Arbeitsmarkt- und Soziales" sowie "Städtebauliche Erneuerung" teilweise bereits vor der Genehmigung des Antrages auf eigenes finanzielles Risiko der Seestadt Bremerhaven und des Landes Bremen wesentliche Planungs- und Realisierungsmaßnahmen ergriffen worden. Da die hiermit verbundenen Ausgaben jedoch nach der so genannten Antragsvollständigkeitserklärung der EU-Kommission erfolgten, sind sie trotzdem anerkennungsfähig

Aktuelle Programmstruktur und Mittelverteilung

Basierend auf der Allgemeinen Strukturfondsverordnung der Europäischen Union (VO 1260/1999) hat die Europäische Kommission u. a. für die seit dem November 2001 in einem Bremerhavener Programmgebiet mit Schwerpunkt Lehe durchgeführte Gemeinschaftsinitiative URBAN II als Inflationsausgleich zusätzliche Mittel (sog. „Indexierungsmittel“) bereitgestellt. Diese wurden für die Seestadt Bremerhaven im März des vergangenen Jahres bei der Kommission beantragt. Die Kommission hat im Januar 2005 der Bremer Verwaltungsbehörde beim Senator für Wirtschaft und Häfen schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag im November 2004 genehmigt wurde.

Für Bremerhaven bedeutet dies eine Aufstockung des Programmvolumens um zirka 350.000 € auf rund 20,178 Millionen €. Das gesamte Mittelvolumen speist sich je zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus unterschiedlichen nationalen öffentlichen Finanzquellen. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen zum einen für wichtige Komponenten beim 2. Bauabschnitt des Technologieparks t.i.m.e.Port (1.1), zum anderen im Rahmen der Sozialen Maßnahmen (2.2) im Projekt „Schule im Quartier“ Verwendung finden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der 7. Sitzung des Begleit- und Lenkungsausschusses am 19. Mai 2005 eine Programmänderung beschlossen, die zu einer Mittelumschichtung im Schwerpunkt 2 (Arbeitsmarkt und Soziales) geführt hat. Hierbei wurden Mittel in Höhe von insgesamt 370.000 € von Maßnahme 2.1 „Qualifizierung und Existenzgründung“ in die Maßnahme 2.2 „Soziale Maßnahmen“ verlagert.

Die strukturelle Verteilung der Programmmittel stellt sich nun wie folgt dar:

Schwerpunkte  Maßnahmen
Mittelvolumen
in €
Mittelvolumen
in %
Schwerpunkt 1 Wirtschaftliche Entwicklung:
1.1 Technologieförderung:
1.2 Stadtteilmanagement:
11.261.664 €
10.237.664 €
1.024.000 €
55,81%
50,74%
5,70%
Schwerpunkt 2 Arbeitsmarkt und Soziales:
2.1 Qualifizierung/
Existenzgründung:
2.2 Soziale Maßnahmen:
4.215.990 €
2.930.000 €

1.285.990 €
20,89%
14,52%

6,37%
Schwerpunkt 3 Städtebauliche Erneuerung/Ökologie:
3.1 Revitialisierung 
Stadtteilzentrum Lehe:
3.2 Entwicklung Geeste-Ufer:
3.708.000 €

2.800.000 €

908.000 €
18,38%

13,88%

4,50%
Schwerpunkt 4 Technische Hilfe
4.1 Begleitung / Bewertung(PDF 773,8 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0):
4.2 Öffentlichkeitsarbeit/
Erfahrungsaustausch:
992.000 €
744.000 €

248.000 €
4,92%
3,69%

1,23%
Insgesamt  
20.177.654€
100%