Integrationsverständnis und Leitlinien der Bremerhavener Integrationspolitik

Integrationsverständnis der Seestadt Bremerhaven

"Die Stadt Bremerhaven versteht Integration als Prozess zur Verwirklichung von chancengleicher Teilhabe aller in Bremerhaven lebender Menschen unabhängig von nationaler, kultureller und/oder ethnischer Zugehörigkeit.
Integration kann dann als gelungen bezeichnet werden, wenn der chancengleiche Zugang zum wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben für alle Bremerhavenerinnen* und Bremerhavener* unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder sozialen Lage gewährleistet ist. Sie sieht sich ausgehend von ihrer Tradition als Hafenstadt als weltoffene, tolerante und von Vielfalt geprägte Stadt. Menschen unterschiedlicher Herkunft, mit unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensstilen kennzeichnen die Normalität der Bremerhavener Einwanderungsgesellschaft." (1. Bremerhavener Integrationskonzept, S. 11)

Das Integrationsverständnis der Seestadt und die Leitlinien der Bremerhavener Integrationspolitik wurden mit Verabschiedung der Konzeptfortschreibung 2020 für weiterhin gültig erklärt (vgl. 2. Bremerhavener Integrationskonzept, S. 19).

Leitlinien der Bremerhavener Integrationspolitik

Die Leitlinien der Bremerhavener Integrationspolitik wurden am 25. April 2013 mit Verabschiedung des 1. Bremerhavener Integrationskonzeptes von der Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Wortlaut beschlossen:

  1. Integrationspolitik wird in Bremerhaven als Querschnittsaufgabe verstanden und organisiert, die alle Bereiche kommunalen Handelns betrifft und von allen Referaten und Dienststellen der Stadt sowie den städtischen Gesellschaften bei ihrer Arbeit nachhaltig berücksichtigt werden muss.
     
  2. Die Stadt Bremerhaven gestaltet ihre Integrationspolitik in enger Abstimmung mit Partnerinnen und Partnern in der Stadt und insbesondere mit Migrantenorganisationen.
     
  3. Integration setzt eine Bewusstseinsbildung für Vielfalt als gesellschaftlichen Normalfall und eine entsprechende Öffnung von Institutionen voraus unter Vermeidung ethnischer Zuschreibungen.
     
  4. Bremerhavener Integrationspolitik wirkt auf die chancengleiche Teilhabe aller Bremerhavenerinnen und Bremerhavener an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hin und stärkt so das friedliche Zusammenleben in der Stadt.
     
  5. Die Stadt Bremerhaven als Arbeitgeberin, Dienstleisterin und Auftraggeberin wirkt auf die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes hin und strebt den Abbau von Zugangsbarrieren zum öffentlichen Dienst für Menschen mit Migrationshintergrund an. Hiermit übernimmt die Stadt eine Vorbildfunktion.
     
  6. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entwickelt die Stadt Bremerhaven spezielle kultur- und gendersensible Angebote zur Erreichung ihrer integrationspolitischen Ziele.
     
  7. Die Steuerung der Bremerhavener Integrationspolitik bedarf eines datenbasierten Integrationsmonitorings.
     
  8. Bremerhavener Integrationspolitik nimmt auch die Belange von Flüchtlingen und europäischen Migrant/innen in der Stadt in den Blick.