Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung

Amt für Jugend, Familie und Frauen

In der Abteilung wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung können Sie die Übernahme von Beiträgen für Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege beantragen, wenn Ihr Familieneinkommen bestimmte Freibeträge nicht übersteigt.
Pflegeeltern können hier einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" stellen.

Weitere Informationen und Formulare zum Thema wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes für Jugend und Familie.

Tipp:

  • Wenn Sie finanzielle Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen erhalten, sind Sie berechtigt, die Bremerhaven-Karte zu erwerben, mit der Ihnen zahlreiche Vergünstigungen zustehen.

Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (zusätzlich)
und nach telefonischer Vereinbarung

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