Teilzeitausbildung und Umschulung in Teilzeit

Die Berufsausbildung in Teilzeit bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Betreung eines Kindes zu beginnen. Vielen Unternehmern sind diese Möglichkeiten nicht bekannt. Die IHK steuert nun dagegen und klärt verstärkt über dieses Thema auf.

Teilzeit-Ausbildung

Bei der Teilzeit-Ausbildung kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden. Bei der ersten beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit; die Gesamtausbildungsdauer verlängert sich in der Regel nicht. Die zweite Variante ist dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbildungszeit um ein Jahr verlängert wird. Dabei beträgt die Arbeitszeit  einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.

Die Auszubildenden müssen sich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine verringerte wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden einigen- und darauf, zu welchen Zeiten gearbeitet wird. Die Berufsschulzeit wird regulär in Vollzeit abgeleistet, die Ausbildungsvergütung entsprechend der vereinbarten Ausbildungszeit gekürzt.

Teilzeit-Umschulung

Die betriebliche Teilzeit-Umschulung dauert in den meisten Fällen zwischen 24 und 36 Monaten (je nach Dauer der Regelausbildungszeit im angestrebten Beruf, der Vorbildung und dem Alter der Umschülerin beziehungsweise des Umschülers). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt- inklusive Berufsschule- 20 bis 24 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Umschulung von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter finanziell gefördert werden. Während der gesamten Dauer der Umschulung werden die Umschülerinnen und Umschüler auf Wunsch von der Beratungsstelle Frau und Beruf individuell begleitet.

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