Soziale Leistungen

Amt für Jugend, Familie und Frauen

In der Abteilung „Soziale Leistungen“ kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Wenn Ihr Kind minderjährig ist, in Deutschland lebt, von Ihnen alleine erzogen wird und Sie vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen (oder nur teilweise und unregelmäßig), kann es sein, dass Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Alles Wissenswerte dazu Sie hier unter Basisinformationen.

Tipp:

  • Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin ist abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Dazu gibt es hier eine entsprechende Tabelle unter Ansprechpersonen.
  • Seit dem 01.07.2017 besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss für 12- bis 17-Jährige zu bekommen.
  • Die Bezugsdauer ist auch nicht mehr auf 72 Monate begrenzt.
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