Elterngeld

Amt für Jugend, Familie und Frauen

Das Elterngeld ist eine Hilfe des Bundes. Das erste Lebensjahr eines Kindes ist für die weitere Entwicklung prägend. Das Elterngeld ermöglicht es Ihnen, sich in dieser wichtigen Phase Zeit für Ihr Kind zu nehmen. Es ersetzt zum großen Teil ausfallendes Einkommen und hilft Ihnen, sich ohne finanziellen Druck der Betreuung Ihres Kindes zu widmen.

Wer vor der Geburt des Kindes kein steuerpflichtiges Einkommen hatte, erhält ein Jahr lang den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.

Weitere Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Jugend und Familie

Tipp:

  • Je nach Höhe des Einkommens vor der Geburt ersetzt das Elterngeld das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 %.
  • Auch wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, hat Anspruch auf den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro pro Monat.
  • Wenn beide Partner mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen, verlängert sich die maximale Bezugszeit des Elterngeldes auf 14 Monate.
  • Mit dem neuen ElterngeldPlus kann die Bezugszeit des Elterngeldes durch Teilzeitarbeit verdoppelt werden, allerdings verringert sich der monatliche Elterngeldanspruch auf höchstens die Hälfte des normalen Elterngeldes. Wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, kann jeder Elternteil vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen.
  • Beim Elterngeld und auch beim ElterngeldPlus gibt es besondere Regelungen für Alleinerziehende.
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. unter Elterngeld.
  • Beratung zum Thema Elterngeld bietet nicht nur die Elterngeldstelle an, sondern z.B. auch die Arbeitnehmerkammer und die Caritas sowie das Jobcenter und die Agentur für Arbeit.

Anschrift

Elterngeldstelle
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 38
27576 Bremerhaven
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Kontakt

 0471 590-2027
 0471 590-350 2027
 Elterngeld@magistrat.bremerhaven.de

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