Beantragung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Sozialamt

Falls Sie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kindergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Für jüngere Kinder könnte dies z. B. ein Zuschuss zum Mittagessen in der Kita oder für Kita-Ausflüge sein, für die Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Kursgebühren der Musikschule.

 0471 5902886

 

Tipps

Falls Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter und nicht das Sozialamt zuständig.

Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es weitere Zuschüsse (z. B. zu Klassenfahrten).

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