Beratung und Unterstützung im Kindschaftsrecht und Familienrecht

Amt für Jugend, Familie und Frauen

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen berät und unterstützt Sie im Zusammenhang mit Fragen des Kindschaftsrechts. Hierzu gehören beispielsweise die Unterstützung und Beratung bei der Ausübung der Personensorge, beim Umgangsrecht, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, bei Vaterschaftsfeststellungen und der Abgabe einer Sorgeerklärung.

  • Unterstützung und Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • Hilfe bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und der Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen
  • Unterstützung bei der Abgabe einer Sorgeerklärung

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Montag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (zusätzlich)
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