Mitbestimmungsorgane

Personalrat Schulen

Der Personalrat Schulen ist bei vielen Maßnahmen, die die Behörde beschließen möchte, in der im Bremischen Personalvertretungsgesetz festgelegten Mitbestimmung. Vor Durchführung einer Maßnahme muss er oft dazu gehört und daran beteiligt werden. Dies gilt unter anderem für:

  • Dienstgespräche, Konflikte
  • Konferenzen
  • Mitbestimmung in der Schule
  • Probezeit, Gutachten
  • Abordnungen, Versetzungen, Teilzeit
  • Beurlaubungen, Dienstbefreiungen, Sabbatjahr
  • Gesundheits und Arbeitsschutz, Rehabilitation
  • Altersermäßigung, Altersteilzeit, Pensionierung, Rente.

Der Personalrat ist für Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Lehrer*innen, Pädagogische Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen, Referendar*innen, Lehrmeister*innen, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Verwaltungsangestellte, Beschäftigte anderer Träger und ReBUZ-Beschäftigte zuständig.

 

Frauenbeauftragte

 

Schwerbehindertenvertretung Schulen

 Karen.Toborg@magistrat.bremerhaven.de