Kindergeld / Kinderzuschlag

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Familienkasse Niedersachsen-Bremen

Die Vordrucke für den Antrag auf Kindergeld erhalten Sie im Jobcenter Bremerhaven oder in der Agentur für Arbeit in Bremerhaven, beide Grimsbystraße 1.

Kinderzuschlag

Elternpaare und Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung (vgl. Nr.8 des Merkblattes Kindergeld) bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kindergeld und evtl. zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: