Zuwendung für Kulturelle Zwecke

Die "klassische" Kulturförderung

Ob Lesung, Konzert oder ein Literaturprojekt, Tanzen im Bürgerpark oder Entwicklung und Premiere eines Theaterstücks. Der Fördertopf "Zuwendung für Kulturelle Zwecke" ist das Kulturförderinstrument, wenn in Bremerhaven Kunst und Kultur stattfinden soll.

WER?

Antragsberechtigt sind (Kultur-) Institutionen, Vereine und Initiativen, außerdem Einzelpersonen ab 18 Jahren. Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Durchführung kultureller Projekte und kultureller Veranstaltungen zu beantragen.

VORAUSSETZUNGEN?

Die Kulturveranstaltung/das Kulturprojekt muss das kulturelle Angebot in der Stadt beleben, für alle Bevölkerungsgruppen offen sein und die Finanzierung und Umsetzung muss gesichert sein.

Erforderlich ist ein vollständiger Zuwendungsantrag mit ausführlicher Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan, der sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen enthält.

Die Bewilligung dieser Zuwendung ist gebührenfrei.

WANN?

  • Anträge mit einer Fördersumme bis zu 3000 €                                                                                                 Anträge können das ganze Jahr gestellt werden. Es gibt keine Fristen.
  • Anträge mit einer Fördersumme über 3000,-€                                                                                                 Über diese Anträge wird an festen Terminen beschieden. Zur ersten Frist 2023 sind so viele Anträge eingegangen, dass die zweite Frist 2023 entfällt. Im Jahr 2024 wird es neue Fristtermine geben. Es ist sehr empfehlenswert uns im Vorfeld der Antragssstellung zu kontaktieren.

WIEVIEL?

Aus diesem Fördertopf können Fördersummen bis zu 10.000,-€ beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.

Die Projektkosten können insgesamt höher sein, als diese Summe. Die fehlenden Kosten müssen über andere Einnahmen (z.B. Eigenmittel, Einnahmen, anderen Förderungen) gedeckt werden; dies muss bei Antragsstellung gesichert sein und angegeben werden.

Es ist mindestens ein Anteil von 10% der Projektsumme selber zu erbringen. 

NÜTZLICHES:

KONTAKT:

Bei Fragen oder Anliegen zu diesem Fördertopf kontaktieren Sie bitte:

Mirja Meyer

0471/590-2934

Aufgrund der haushaltslosen Zeit in der Stadt Bremerhaven ist eine Bewilligung von Anträgen in diesem Fördertopf aktuell nicht möglich.

Stand: 25.01.2024