Hinweise zur Reproduktion von Archivalien

Fotografieren, Einscannen und Fotokopieren von Archivalien

Generell bedarf das Ablichten von Archivalien in jedweder Form (Fotografieren, Einscannen, Fotokopieren) der vorherigen Zustimmung des Stadtarchivs.

Insofern bitten wir um eine Ansprache der Benutzeraufsicht, um dann im Einzelfall das Vorhaben konkret mit dem Stadtarchiv abzusprechen.

Im Interesse der Sicherheit unserer Archivalien und mit Rücksicht auf den Datenschutz bitten wir beim Fotokopieren die im Folgenden aufgeführten Einschränkungen zu beachten (vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bremerhaven).

Grundsätzlich sind vom Fotokopieren ausgeschlossen:

  1. Druckschriften und Archivalien, deren Beschaffenheit und Erhaltungszustand ein Fotokopieren nicht zulässt.
    Hierzu gehören insbesondere
    - Lexika und Nachschlagewerke ähnlichen Charakters
    - Adressbücher
    - Gelumbeckte Schriften (Klebebindung)
    - Gebundene Zeitungen
    - Karten, Pläne, Zeichnungen, Plakate
    - Gebundene Akten, soweit durch das Auflegen des Schriftguts auf das Kopier-
    gerät eine Beschädigung der Bindung oder des Schriftguts zu erwarten ist.
  2. Archivalien, die auch in Form von Mikrofilmen oder Mikrofiches vorliegen.
  3. Archivgut, das nicht uneingeschränkt zur Benutzung freigegeben ist.

Über begründete Ausnahmen entscheidet die Archivleitung.

Für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften sind die Forschenden selbst verantwortlich.

In den unter 1. und 2. genannten Fällen ist in der Regel gegen eine Reproduktion durch Fotografie nichts einzuwenden.

Mangels fehlender technischer Ausstattung zur Anfertigung von Fotoreproduktionen im Stadtarchiv wird den Benutzenden gestattet, gewünschte Fotos persönlich nach vorheriger Absprache und unter Angabe der abgelichteten Vorlagen im Stadtarchiv abzufotografieren.

Preise für einfache Kopien (Selbstkopierpreise):

DIN A4 = 0,15 €           für Schüler:   DIN A4 = 0,10 €
DIN A3 = 0,15 €   DIN A3 = 0,10 €

Preise für Kopien und Scans vom Reader-Printer (Selbstkopierpreise):

DIN A4 = 0,25 €          für Schüler:   DIN A4 = 0,15 €
DIN A3 = 0,25 €   DIN A3 = 0,15 €

 

Beim Scannen von Fotos und Dokumenten als Auftragsarbeit richten sich die Gebühren für diesen Zeitaufwand nach der Bremischen Allgemeinen Kostenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Benutzungsordnung des Stadtarchivs

* Hinweis: Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.