Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren

Die Betreuung für unter dreijährige Kinder in Bremerhaven wird weiter ausgebaut. Hintergrund der Ausbauplanung ist der Rechtsanspruch zum 1. August 2013 auf einen Betreuungsplatz. Demnach haben 0- bis 1-jährige Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bzw. im Bereich der Kindertagespflege, sofern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen ist. Für alle Kinder von 1 bis 3 Jahren besteht ab dem 1. August 2013 ebenfalls ein genereller Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise im Bereich der Kindertagespflege.

Durch intensive Anstrengungen der Stadtgemeinde Bremerhaven konnte erreicht werden, dass das Land Bremen sich an den Investitionskosten beteiligt. Es stehen insgesamt acht Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung dieser erfreulicherweise kurzfristig zur Verfügung gestellten Mittel verlangt eine erhebliche Koordination. Deshalb hat Sozialstadtrat Klaus Rosche eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die in einem 14-tägigen Rhythmus tagt.

In dieser Arbeitsgruppe wird die Ausbauplanung im U3-Bereich in Projekte umgesetzt, um den Rechtsanspruch in 2013 erfüllen zu können. Derzeit befinden sich folgende Projekte mit je 40 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in der Planung:

  •  Neubau einer Kindertagesstätte des DRK mit zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren auf dem Gelände Folkert-Potrykus-Straße/Ecke Geestheller Damm,
  •  Neubau einer Krippeneinrichtung im Quartier der Poststraße/Eisenbahnstraße in Nachbarschaft zu dem dort bestehenden Gemeindehaus,
  •  Neubau einer Krippeneinrichtung des Diakonischen Werks Bremerhaven in der Ellhornstraße,
  •  Neubau einer städtischen Krippeneinrichtung in Nachbarschaft zu der bestehenden Kindertagesstätte Braunstraße,
  •  Neubau einer städtischen Einrichtung, angegliedert und in Nachbarschaft an die Kindertagesstätte Neidenburger Straße,
  •  ein Neubau, der im Bereich „Lehe“ beabsichtigt ist.

Derzeit prüft der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien die Liegenschaften. Bei den beabsichtigten Neubauten, die zum Teil in freier Trägerschaft betrieben werden sollen, werden die Gebäude im Eigentum der Stadt realisiert. Für die bauliche Realisierung sind der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien und das Gartenbauamt verantwortlich.

Parallel zu der derzeitigen Ausbauplanung, wird im Frühjahr 2012 eine Elternbefragung in der Stadt Bremerhaven stattfinden. Hierzu werden alle Eltern mit Kindern unter 3 Jahren angeschrieben, um Anregungen und Wünsche bezüglich einer Betreuung ihres Kindes zu äußern und somit den Rechtsanspruch ab 2013 verwirklichen zu können.

 

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