Weitere Schul- und Kitaöffnungen ab dem 29. Juni 2020
Die Kindertagesstätten und Grundschulen gehen in Bremerhaven zu einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ über.
Damit folgt der Magistrat den Beschlüssen des Bremer Senats, allerdings mit zeitlicher Verzögerung und einigen Abweichungen. Grund für den eigenständigen Weg sei die Infektionsentwicklung im Zusammenhang mit der freikirchlichen Gemeinde, so Stadtrat Michael Frost: „Die hohe Zahl Infizierter und Kontaktpersonen ersten Grades sowie eine entsprechend hohe Zahl von Angehörigen, die sich weiterhin in Quarantäne befinden, erfordern eine eigenständige Bewertung und eine umsichtige Herangehensweise. Wir wollen weiterhin alles dafür tun, dass das Virus nicht in unseren Einrichtungen verbreitet wird.“
Die Regelungen im Einzelnen:
Kindertageseinrichtungen
Für alle im laufenden Kita-Jahr angemeldeten Kinder wird es ein zeitlich eingeschränktes Betreuungsangebot von maximal 20 Wochenstunden geben. Ein höherer Umfang ist in besonderen Härtefällen möglich und steht insbesondere berufstätigen Eltern ohne eigene Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung. Die genaue Höhe richtet sich nach den personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Einrichtungen. Eine Verringerung der zeitlichen Abdeckung gegenüber den bislang geltenden Betreuungszeiten soll vermieden werden, um insbesondere berufstätigen Familien eine verlässliche Planung zu ermöglichen. Zum Schutz vor einer Verbreitung der Infektion sollen Fachkräfte in möglichst konstanten Gruppen eingesetzt werden. Angehörige, die die Einrichtungen betreten, werden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angehalten.
Grundschulen
Der Unterrichtsumfang für alle Klassenstufen wird auf zwölf bis 16 Wochenstunden ausgeweitet. Die Notbetreuung zur Abdeckung der üblichen Unterrichtszeit wird fortgesetzt. Im Unterschied zur Bremen soll dabei der Unterricht nicht bereits wieder in ganzen Klassenverbänden durchgeführt werden, sondern in Teil- bzw. Halbgruppen. Stadtrat Frost zur Erläuterung: „Bislang wurde das Virus nur innerhalb der betroffenen Familien verbreitet und nicht in die Schulen hineingetragen. Damit das auch künftig so bleibt, wollen wir an den Abstands- und Hygieneregelungen festhalten und damit den Gesundheitsschutz der Kinder, ihrer Familien und der Beschäftigten Rechnung gewährleisten.“
Die Maßnahmen gelten bis zum Eintritt in die Sommerferien. Über die Regelungen für das kommende Kita- bzw. Schuljahr finden derzeit Gespräche zwischen dem Dezernenten und den beteiligten Ämtern mit der Senatorin für Kinder und Bildung statt.