Weihnachtsmarkt in Bremerhaven findet unter klaren Hygieneregeln statt

Oberbürgermeister Melf Grantz ist froh darüber, dass dieses Jahr der Weihnachtsmarkt in Bremerhaven stattfinden kann.

„Selbstverständlich hat sich die Erlebnis Bremerhaven als Veranstalterin eng mit dem Bürger- und Ordnungsamt abgestimmt, um auch unter Pandemiebedingungen den Weihnachtsmarkt stattfinden lassen zu können.“ Ab Dienstag, dem 23. November 2021 gilt deshalb, wie in Bremen, die sogenannte 3-G-Regel. Zutritt zu den Verkaufsständen haben dann nur geimpfte, genesene oder getestete Personen. „Neben den räumlichen Vorkehrungen soll so möglichst hohe Sicherheit vor Ansteckung hergestellt werden“, betont der Oberbürgermeister, der darauf hinweist, dass es sich beim Weihnachtsmarkt überwiegend um eine Veranstaltung im Freien handelt, wo die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus geringer ist als in geschlossenen Räumen.

Er erläutert, dass der Bereich des Weihnachtsmarkts selbstverständlich ohne Überprüfung betreten werden kann, die 3-G-Regel gilt deshalb nur für den Ausschank und den Verzehr. Dazu werden täglich neue farbige Bändchen für Weihnachtsmarktbesucher:innen ausgegeben, die ihren 3-G-Status nachweisen konnten. Jede:r Schausteller:in ist verpflichtet, den Status entsprechend der 3-G-Regel zu überprüfen. Der Promobus der Erlebnis Bremerhaven GmbH unterstützt bis Sonntagabend die Schausteller:innen dabei, die Bändchen im Rahmen der 3-G-Regel auszugeben. Auch in der Tourist-Info Hafeninsel kann man sich ein entsprechendes tagesaktuelles Bändchen abholen. Von der Prüfung ausgenommen ist das Kinderkarussell.

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