Vorstand der Stadtverordnetenversammlung entscheidet am kommenden Freitag über das weitere Vorgehen nach Gerichtsentscheidung

Stadtverordnetenvorsteherin Brigitte Lückert wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, vorläufig das Bürgerbegehren gegen die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 478 und Nr. 479 und die 18. Änderung des Flächennutzungsplans für Bremerhaven bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren 1 K 666718 als zulässig zu behandeln, im Vorstand der Stadtverordnetenversammlung diskutieren.

Die Sitzung findet am Freitag, dem 9. November 2018 statt. Danach soll erklärt werden, wie die Stadtverordnetenversammlung weiter verfahren wird. Nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung hat Stadtverordnetenvorsteherin Lückert heute alle Stadtverordnete über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts informiert und den Beschluss zur Kenntnis gegeben.

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