Vorsichtige Öffnungen beim Sport

Bremerhavens Sportdezernent, Stadtrat Paul Bödeker begrüßt neue Möglichkeiten für den Sportbetrieb dank sinkender Inzidenzzahlen und der neuen Coronaverordnung des Landes:

„Darauf haben die Sportlerinnen und Sportler dringend gewartet, nun kann, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder Sport in Gruppen betrieben werden.“

Es gelten ab morgen, 21. Mai 2021, die Regelungen der 26. Corona-Verordnung des Landes für die Stadt Bremerhaven, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert stabil unter 100 liegt:

  • Sport im Freien mit bis zu zehn Erwachsenen – ohne Abstand - ist möglich.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können in Gruppen bis zu 20 Personen zzgl. maximal 2 Trainer:innen Sport – ohne Abstand - ausüben. Es besteht keine Testpflicht für Trainer:innen.
  • Vollständig Genesene und Geimpfte können Sportstätten unter freiem Himmel ohne Corona-Beschränkungen nutzen und zählen in den o.g. Gruppen nicht mit.
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  • In Hallen ist nach wie vor nur Sport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich. Vollständig Genesene und Geimpfte können Sporthallen ohne Corona-Beschränkungen nutzen.
  • Bei sportlichen Veranstaltungen im Freien sind bis zu 100 Zuschauer mit Schutzkonzept des Veranstalters zugelassen. Für die Zuschauer besteht Testpflicht bei einem Inzidenzwert über 50.

Bei speziellen Fragen zum Sportbetrieb hilft das Amt für Sport und Freizeit gerne weiter, so Amtsleiter Stefan Axmann.

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