Vorsicht beim Betreten von Eisflächen

Benutzung immer auf eigene Gefahr - Auch wenn es zur Zeit knackig kalt ist und viele Gewässer zugefroren sind, sollte man sich darüber klar sein, dass bei der Benutzung von Gewässern als Eisflächen der Grundsatz gilt, dass das Betreten und Eislaufen regelmäßig auf eigene Gefahr erfolgt.

 Jede Person, die ein Gewässer betreten oder zum Eislaufen benutzen möchte, muss sich deshalb vorher selbst davon überzeugen, ob das Gewässer auch dazu geeignet ist. Eine offizielle Freigabe der Eisflächen erfolgt aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht, teilt der Magistrat mit.

Aus Gründen der Information und zur Einschätzung der Lage misst die Feuerwehr Bremerhaven die Stärke der Eisdecke täglich ab einem Umfang von acht Zentimetern. Dies jedoch erst nach einer Dauerfrostperiode von mindestens einer Woche. Sofern die seit dem Wochenbeginn bestehende Dauerfrostperiode anhält, werden diese Messungen frühestens zum Wochenende begonnen werden.

Erfahrungsgemäß ist eine Eisfläche zum Schlittschuhlaufen erst dann tragfähig, wenn die (durchsichtige) Eisdecke eine Mindeststärke von 10 bis 12 cm erreicht hat. Zu beachten sind dabei jedoch die spezifischen Besonderheiten eines jeden Gewässers, wie z. B. Strömungen, unterirdische Quellen, Uferbepflanzung. Die Eisfläche kann in solchen Bereichen wesentlich dünner sein. Sofern Menschenansammlungen an einzelnen Stellen z. B. bei Getränke- oder Imbissbuden zu erwarten sind, müsste das Kerneis eine Stärke von mindestens 15 cm erreichen. In Naturschutzgebieten sowie auf fließenden Gewässern besteht allerdings ein absolutes Betretungsverbot.

Die aktuellen Eisstärken wichtiger Gewässer in Bremerhaven werden tagesaktuell auf „bremerhaven.de“ und auf den „social media“-Kanälen des Magistrats veröffentlicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt auch nach festgestellter Tragfähigkeit nicht.

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