Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Ex-Karstadtareal

Der Magistrat hat in seiner heutigen (22. Juni 2022) Sitzung auf Vorschlag von Bürgermeister Torsten Neuhoff den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das ehemalige Karstadtareal auf den Weg gebracht.

Neuhoff betonte: „Aufgrund seiner strategisch wichtigen und exzellenten Lage sowie seiner Schlüsselfunktion als Nahtstelle zwischen Fußgängerzone, Platz an der Großen Kirche, Columbus-Center und Gangway zum Klimahaus/Mein Outlet - innerstädtisch, zentral, wassernah -, seiner evidenten Entwicklungs- und Flächenpotentiale stellt die Immobilie Karstadt einen wichtigen Meilenstein zur Neuausrichtung der Bremerhavener Innenstadt dar. Dafür benötigen wir das entsprechende Planrecht.“

Das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB ist für Bremerhaven eine bisher kaum genutzte Möglichkeit. „Ziel ist, an dieser exponierten Stelle dieses für die Entwicklung der Innenstadt wichtige Impulsprojekt auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans zeitnah zu realisieren“, so Neuhoff.

Oberbürgermeister Melf Grantz ergänzt, dass die Stadt Bremerhaven deshalb die leerstehende und für die Innenstadtentwicklung essentielle Immobilie erworben hat. „Wir wollen nun das Areal städtebaulich neu ordnen, um die Innenstadt zu stärken.“

Für die Fläche „Immobilie Karstadt“ gilt der Bebauungsplan M023, der hier Kerngebiet mit II bzw. III Vollgeschossen und geschlossene Bauweise festsetzt. Diese Regelungen stehen der vorgesehenen städtebaulichen Neuordnung des Areals entgegen. Auf Grundlage des durch geführten Gestaltungsgremiums werden folgende Zielsetzungen verfolgt, wie Grantz und Neuhoff erklären:

· Stärkung der Innenstadt durch qualitativen Einzelhandel, insbesondere Nahversorgung, und nicht störendes Gewerbe,
· die Etablierung insbesondere folgender Nutzungen: Einzelhandel, Arbeiten, Dienstleistungen, Parken und Wohnen,
· die Errichtung von mehrgeschossigen Neubauten mit einem Mix der o.g. Nutzungen und der Integration der notwendigen Stellplätze,
· Öffnung der Erdgeschosszone zur Bürgermeister-Smidt-Straße und Mühlenstraße,
· Schaffung von Sichtbeziehungen von Ost nach West,
· Schaffung attraktiver Plätzen, Durchgänge und Treppen/Aufzüge unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
· Begrünung der Wege und Plätze sowie Stärkung der Nahmobilität,
· Rückbau der Überbauung der Straße Am Alten Hafen sowie Öffnung des Straßenraumes
für ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer bzw. Anlieferungsverkehr.

Der Magistrat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in ihrer Sitzung am 5. Juli 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Bürgermeister-Smidt-Straße und Columbus-Straße aufzustellen.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 503 „Nachnutzung Karstadtareal“(PDF 759,5 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

 

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