Vorerst keine Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes mehr im Gesundheitsamt Bremerhaven

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in die Bewältigung der Corona-Pandemie finden ab sofort und bis auf weiteres im Gesundheitsamt Bremerhaven keine Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mehr statt.

Für diese Zeit wird die Belehrung des Gesundheitsamtes durch die bisher schon erforderliche erstmalige Belehrung des Arbeitgebers ersetzt, die üblicherweise erstmalig unmittelbar nach Aufnahme der Beschäftigung und im Weiteren alle zwei Jahre stattfinden muss. Die Teilnahme an dieser Belehrung ist vom Arbeitgeber schriftlich zu dokumentieren. Nach Abklingen der Corona-Krise werden die Erstbelehrungen nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt dann nachgeholt.

Rückfragen beantwortet Frau Derichs, Gesundheitsamt Bremerhaven, unter  0471 5902351

Nähere Informationen befinden sich auf der Homepage der Stadt Bremerhaven.

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