Versorgungsnetze: Teil-Rekommunalisierung vom Senat auf den Weg gebracht - öffentliche Hand will sich an Netzgesellschaften beteiligen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bremer Senat einen Beschluss zur Teil-Rekommunalisierung der Netze für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme gefasst. Der Beschluss ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bremische Bürgerschaft sowie den Bremerhavener Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Demnach bekommt die swb auch zukünftig das Recht, öffentliche Wege für ihre Leitungen zu nutzen. Außerdem ist eine Beteiligung beider Städte an den swb-Netzgesellschaften "wesernetz Bremen" und "wesernetz bremerhaven" vorgesehen. "Ferner soll Bremerhaven Schwerpunkt für regenerative Energien des Energieversorgers EWE als Muttergesellschaft von swb werden", so Oberbürgermeister Melf Grantz.

„Mit dieser Beteiligung übernehmen beide Stadtgemeinden wieder Verantwortung für grundlegend wichtige Infrastrukturen in unseren Kommunen“, so OB Grantz. Die Bedingungen dafür seien Hand in Hand gemeinsam ausgehandelt worden. Das Zusammenspiel beider Stadtgemeinden konnte hier zu den positiven Verhandlungsergebnissen beitragen. So wollen sich Bremen und Bremerhaven an „wesernetz bremen“ und „wesernetz bremerhaven“ wirtschaftlich mit jeweils 25,1 Prozent beteiligen. Die Beteiligung läuft über die jeweiligen Versorgungsgesellschaften Bremer Verkehrsgesellschaft (BVG) und Bremerhaven Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (BVV). Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich die BVG und die BVV mit einem Prozent am Stammkapital der Netzgesellschaften. Das restliche Beteiligungskapital wird über stille Beteiligungen zur Verfügung gestellt.

Insgesamt investieren beide Städte über ihre Gesellschaften 225 Millionen Euro. Davon trägt Bremen 168,75 Millionen Euro und Bremerhaven 56,25 Millionen Euro. Der jährliche Netto-Zufluss aus den Beteiligungen wird von der Bremer BVG mit rund drei Millionen Euro veranschlagt und von der Bremerhavener BVV mit rund 800.000 Euro. Auch bei einem schlechten Geschäftsverlauf ist sichergestellt, dass beide Städte mindestens den Ausgleich für ihre Refinanzierungskosten erhalten.

Zur Konzessionsvergabe für die Wegenutzungsrechte der Versorgungsleitungen hatte swb nach einem Interessensbekundungsverfahren als einzige Bewerberin Angebote abgegeben. Im Vorfeld war die Neuvergabe der Nutzungsrechte europaweit bekannt gemacht worden. Die swb wird an die Stadtgemeinde Bremen eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 37,6 Millionen Euro zahlen und an Bremerhaven in Höhe von sechs Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Höchstgrenze. Der Vertrag über die Wasserkonzession läuft in Bremen und Bremerhaven bis zum 31. Dezember 2028. Die anderen Verträge enden am 31. Dezember 2033.

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