Verschärfte Maskenpflicht bei BREMERHAVEN BUS

Ab Montag, den 01. Februar 2021, gilt auch bei BREMERHAVEN BUS eine verschärfte Maskenpflicht.

Überall dort, wo jetzt schon eine Maskenpflicht gilt, wird ab kommenden Montag im Land Bremen eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt.

Für Fahrgäste von BREMERHAVEN BUS sind dann bei der Fahrt und an den Haltestellen medizinische Masken oder FFP2-Masken erforderlich. Als medizinische Masken gelten Masken „mindestens“ der Norm FFP2, KN95/N95, OP-Masken oder gleichwertige Masken (Typenbezeichnungen P2, D2 und CPA).

Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist lediglich für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren weiter zulässig. Alternativen wie die Nutzung eines Schals oder eines Tuchs als textile Barriere sind mit der Verschärfung der Maskenpflicht nicht mehr zulässig und können zum Ausschluss von der Beförderung führen.

Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, deren Erkrankungen das Tragen einer Maske nicht zulassen, sind von der Verpflichtung eine Maske zu tragen ausgenommen.