Umzug des Rechnungsprüfungsamtes: Kommunalaufsicht bestätigt korrektes Handeln

Die Position des Magistrats und der Mehrheit im Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung, Petitionsangelegenheit und Bürgerbeteiligung (V+G) zum vorübergehenden Umzug des Rechnungsprüfungsamts ist von der Kommunalaufsicht vollständig bestätigt worden. Darauf weist Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken als Vorsitzender des V+G hin.

Wegen des zusätzlichen Platzbedarfs in den Stadthäusern und des zunehmenden Publikumsverkehrs wurde dringend eine Neuordnung der Räumlichkeiten im Stadthaus 2 notwendig. Dazu musste das personell kleine Rechnungsprüfungsamt vorübergehend in angemietete Räume in der Friedrich-Ebert-Straße (ehemaliges Arbeitsamt) umziehen. Dagegen haben sich sowohl das Rechnungsprüfungsamt als auch einige Oppositionsparteien gewehrt.

Nachdem der V+G das Thema ausführlich diskutiert hatte, kam er zum Ergebnis, dass keine Behinderung in der inhaltlichen Arbeit des Rechnungsprüfungsamts erkannt werden konnte und somit seitens des Ausschusses auch kein Beschluss zum geplanten Umzug gefasst werden musste. Der Stadtverordnete Jan Timke (Gruppe Bürger in Wut) wollte sich damit nicht zufrieden geben und rief die Kommunalaufsicht in Bremen an. Er meinte, der Umzug sei nicht mit „dem Erfordernis einer sparsamen Haushaltsführung“ vereinbar.

„Die Antwort der Kommunalaufsicht kann man durchaus als kleine Lehrstunde für den Stadtverordneten Timke verstehen“, erklärte dazu Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken. Die Senatorin für Finanzen hat in Abstimmung mit dem Senator für Inneres als Kommunalaufsicht zur Belehrung des Stadtverordneten festgestellt: „Die interne Organisation der Stadtverwaltung Bremerhavens liegt im Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt.“ Auch der Vorwurf, die Stadt Bremerhaven habe keine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angestellt, geht ins Leere, da der Magistrat eine solche gemacht habe, heißt es im Schreiben der Kommunalaufsicht.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht das „alleinige Kriterium für organisatorische Entscheidungen“ in den zuständigen politischen Gremien sein müsse. Die Kommunalaufsicht kommt deshalb zum Schluss: „Vorliegend bestehen jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.“ Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken ist froh über diese Klarstellung und hofft, dass dieses ausschließlich Verwaltungshandeln betreffende Thema nun abgeschlossen werden kann.

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