Termine vor Besuch der Verwaltung vereinbaren

Während des aktuellen Lockdowns, der aktuell bis zum 31. Januar 2021 gilt, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung weiterhin so weit eingeschränkt, dass es zu möglichst wenig direkten Kontakten zwischen Kundinnen und Kunden mit den Beschäftigten des Magistrats kommt.

„Die Einschränkungen im Besuchsverkehr der Stadtverwaltung sind notwendig, um die Übertragungswege des Coronavirus zu unterbrechen, das Risiko von Infektionen einzudämmen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten,“ so Oberbürgermeister Melf Grantz. So bleibt die Stadtverwaltung zwar weiter geöffnet, allerdings wird dringend um eine vorherige Terminabsprache gebeten. Persönliche Kundenkontakte sollten vermieden und auf Mail- oder Telefonkontakt oder auf ein schriftliches Verfahren umgestellt werden. Sofern ein persönlicher Kontakt von Kundinnen und Kunden unvermeidbar ist, sind zwingend die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten. Insbesondere besteht innerhalb der Gebäude der Stadtverwaltung (Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Flure, Aufzüge etc.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Die Stadtverwaltung wird hierzu ihren Beitrag leisten, dabei aber trotzdem versuchen, bestmöglich die Anliegen der Kundinnen und Kunden der Stadt zu bearbeiten. Ich bitte um Verständnis, dass es dabei zu Verzögerungen kommen kann, aber es ist zu unserem gemeinsamen Schutz unabdingbar,“ so Grantz.

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