Stellenpool für den Magistrat: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück

Die vom Magistrat im vergangenen Sommer beschlossene Einrichtung eines Stellenpools für eine reibungslose Nachfolgeregelung in den Ämtern kann umgesetzt werden.

Der Antrag einer in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktion gegen den späteren Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses der Stadtverordnetenversammlung vor dem Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen wurde bereits im Februar abgewiesen. Jetzt scheiterte die Fraktion auch mit einer Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht.

Im Rahmen der Personalentwicklungsmaßnahmen „Kompetenzen stärken“ hatte der Magistrat unter anderem die Einrichtung eines durch das Personalamt zu verwaltenden Stellenpools beschlossen. Die dort angesiedelten sechs Stellen verschiedener Wertigkeit sollten die Ämter des Magistrats in die Lage versetzen, vor dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zeitlich befristet die Stellennachfolgerin oder den Stellennachfolger parallel zu beschäftigen, um einem Wissensverlust vorzubeugen.

Die Verfahrenskosten muss die Stadt Bremerhaven und damit der Steuerzahler tragen.

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