Stadtweite Lösung für die 2G-Regelung im Einzelhandel

Oberbürgermeister Melf Grantz schlägt nach der Abstimmung mit dem Einzelhandel dem Magistrat eine stadtweite „Bändchenlösung“ für die 2G-Regelung im Einzelhandel vor und bringt eine entsprechende Tischvorlage für die morgige (8. Dezember 2021) Magistratssitzung ein.

„Wir müssen zügig eine handhabbare Regelung treffen, die dem stationären Einzelhandel in Bremerhaven trotz der 2G-Regelung hilft“, erklärt der OB die Gründe für die neue und eilbedürftige Regelung. Deshalb soll die von der Erlebnis Bremerhaven GmbH beim Weihnachtsmarkt realisierte „Bändchenlösung“ als stadtweites Modell für den Einzelhandel über die Marketinginitiative der Bremerhavener Quartiere (MBQ) umgesetzt und unterstützt werden.

Zur Eindämmung der Pandemie wurde auf der Bund-Länder Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, mit Ausnahme für Geschäfte des täglichen Bedarfs, bundesweit eine 2G-Regel für den Einzelhandel einzuführen. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Nach der Corona-Verordnung muss der Handel sicherstellen, dass nur dieser Personenkreis in die Geschäfte darf. „Das bedeutet für den ohnehin schon durch die Corona-Krise stark betroffenen stationären Einzelhandel einen erheblichen Mehraufwand und belastet das wichtige Weihnachtsgeschäft erheblich“, sagt Grantz. Für die (2G-) Kundinnen und Kunden bedeuteten die Regelungen zusätzliche Wartezeiten vor den Geschäften. Das stationäre Shoppen verliere damit an Attraktivität und berge die Gefahr, dass sich noch mehr Kundinnen und Kunden hin zum Onlinehandel orientieren. „Umso wichtiger ist es, Vereinfachungen zu realisieren, die aber zuverlässig die Einhaltung der Regelungen sicherstellen“, so der Oberbürgermeister. Beim Weihnachtsmarkt Bremerhaven werde die 2G-Regel dadurch sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden an den Ständen oder am Promo-Bus der Erlebnis Bremerhaven auf Nachweis ihres 2G-Status ein Bändchen erhalten, dessen Farbe täglich wechselt, und sie mit diesem Bändchen an dem jeweiligen Tag ohne nochmaligen Nachweis auf dem Weihnachtsmarkt einkaufen können. Der Farbwechsel ist nötig, da der Genesenenstatus nur exakt sechs Monate gültig ist und ein am Ende des Sechsmonatszeitraums ausgestelltes Bändchen damit am nächsten oder den darauffolgenden Tagen seine Gültigkeit verlieren könnte. „Diese Regelung lässt sich vom Grundsatz auf den gesamten Einzelhandel ausweiten, so dass sich der Aufwand für den Handel insgesamt erheblich reduzieren wird“, erklärt Grantz. Nur das jeweils erste Geschäft muss demnach den Nachweis der Kundinnen und Kunden prüfen, danach ist das Weihnachtsshoppen ohne erneute Kontrolle möglich. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet die Regelung geringere Wartezeiten, was die Attraktivität des stationären Shoppens im Vergleich zu einer nicht pauschalierten Regelung deutlich steigert. Da der Einzelhandel seit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Einschränkungen und Verluste verkraften musste, bedeutet die 2G-Regel, auch wenn die MBQ die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausdrücklich unterstützt, nochmals eine erhebliche Belastung. „Zur Unterstützung der Branche schlage ich dem Magistrat daher vor, die Kosten für die Bändchen aus dem Bremerhaven-Fonds zu finanzieren“, teilt Oberbürgermeister Grantz mit. „Die Bändchen sollen mit denen des Bremerhavener Weihnachtsmarktes identisch sein, so dass sie nicht nur für den Handel, sondern gleichzeitig auch für den Weihnachtsmarkt und umgekehrt genutzt werden können“ betont der Oberbürgermeister.

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