Stadtrat Grantz: Karlsruher Urteil ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut

Als "weiteren wichtigen Schritt gegen Kinderarmut" hat Sozialstadtrat Melf Grantz ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder anzupassen.

Das Urteil zeige eindringlich, dass die Hartz-IV-Reform in vielen Teilen unzureichend gewesen sei. „Die Bundesregierung ist nunmehr aufgefordert. die Regelungen im Sozialgesetzbuch II grundlegend zu überprüfen und den seit längerem bekannten Änderungsbedarf umzusetzen", so Grantz.


Der Karlsruher Richterspruch habe bestätigt, dass die bisherige staatliche Grundsicherung für Kinder von 215 Euro für Kinder unter sechs Jahren (60 Prozent des Regelsatzes) sowie 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent) nicht ausreiche. „Die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien muss sichergestellt werden", fordert der Stadtrat


Daher baue die Stadt unter anderem die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige aus. Die frühkindliche Bildung und Sprachförderung seien intensiviert worden. Rund 1500 Kinder in Bremerhaven besuchten kostenlos die Kindertagesstätten und erhielten zudem ein kostenloses Mittagessen. Über den eingerichteten Spendenfonds fördere die Stadt ein zusätzliches Frühstück, die Teilnahme am Schwimmunterricht und den Besuch von Freizeit- und kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus werde es demnächst ein Sozialticket geben, mit dem unter anderem Theater- und Schwimmbadbesuche kostengünstiger angeboten würden. Grantz: „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die vielen Einzelmaßnahmen der Stadt mit ihren Wohlfahrtsverbänden sind daher wichtige Schritte gegen die Kinderarmut."

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