Stadt geht weiter mit gutem Beispiel voran: Schwerbehinderten-Quote über dem Soll

Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten geht der Magistrat als Arbeitgeber weiter mit gutem Beispiel voran: Ihr Anteil unter den Stadtbediensteten liegt bei knapp sieben Prozent und somit deutlich über dem gesetzlichen Soll von fünf Prozent. Oberbürgermeister Jörg Schulz: "Daran zeigt sich, dass die Stadt zu ihrer sozialpolitischen Verantwortung steht."

Laut Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Jobs an Arbeitnehmer vergeben, die einen Behinderungsgrad von 50 oder mehr Prozent haben oder den Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Wenn die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt wird, ist für jede unbesetzte Stelle eine Ausgleichsabgabe fällig. Die liegt, je nach Schwerbehindertenquote des Betriebes, zwischen 105 und 260 Euro im Monat.

Im vergangenen Jahr waren beim Magistrat einschließlich der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) 329 von 4285 Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten besetzt. Das entspricht - wie bereits im Jahr 2006 - einer Quote von 7,02 Prozent. In der eigentlichen Stadtverwaltung (mit Schulen und Polizei) beträgt der Anteil 6,77, bei den EBB sogar 13,41 Prozent.

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