Soforthilfeprogramm Sport

Der Senat hat am 26.05.2020 die Senatsvorlage „Soforthilfeprogramm für den Sport aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ / Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zur Beantragung und Auszahlung der Fördermittel aus dem Sondertopf Sport ab 1. Juni 2020 beschlossen.

Der Bremerhavener Sportdezernent Paul Bödeker begrüßt diese Entscheidung, mit der eine weitergehende Unterstützung der Bremerhavener Sportvereine möglich wird.

Die Vereine können weiterhin einen Antrag auf Förderung von Einnahmeausfällen von bis zu einmalig 5.000 € stellen. Zusätzlich ist es ab dem 01.06.2020 auch möglich einen Antrag auf bis zu 25.000 € zu stellen. Die genauen Voraussetzungen hierzu (nachgewiesene Existenzbedrohung bei vorliegender oder drohender Zahlungsunfähigkeit) entnehmen Sie bitte der Richtlinie und dem Antragsformular.

Wie bisher sind entsprechende Anträge an das Amt für Sport und Freizeit, Postfach 210360, 27524 Bremerhaven oder per E-Mail an  sportamt@magistrat.bremerhaven.de zu senden.

Richtlinie Soforthilfeprogramm Sport(PDF 387,1 KB)

Antrag Soforthilfeprogramm Sport(PDF 627,9 KB)

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