Siebte Coronaverordnung

Neue Regelungen für den Sport

Der Bremer Senat hat am 9. Juni die Siebte Coronaverordnung beschlossen, in der es für den Sport wieder neue Regelungen gab:

  • Sport in Gruppen darf auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie im öffentlichen Bereich unter Einhaltung der Abstandsregelungen betrieben werden
  • Auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Freiluftsportanlagen ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • In öffentlichen und nicht-öffentlichen Sporthallen, Tanz-Studios, Yoga-Räumen, Fitness-Studios u. ä. ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
  • Die bisher vorgeschriebenen Mindestflächen von 10 m² für Outdoor- und 20 m² für Indoorsport gelten nicht mehr.

Das Amt für Sport und Freizeit hält an den genehmigten Personenzahlen für die max. Belegung der städtischen Sporthallen fest

Die anderen Regelungen (Erstellen eines Hygiene- und Abstandskonzeptes, Führen von Teilnehmerlisten, Verbot der Nutzung von Duschen und Umkleiden …) sind weiterhin zu beachten.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben