Regionales Einzelhandelskonzept stärkt Oberzentrum und die Region wirtschaftlich

Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat am Donnerstag (1. Dezember 2022) das regionale Einzelhandelskonzept beschlossen. Bremerhavens Oberbürgermeister betont: „Das regionale Einzelhandelskonzept bedeutet Klarheit für den Einzelhandel in der Region und hilft und schützt uns alle“, so Grantz. In Richtung Schiffdorf, dass sich bisher immer gegen das Konzept ausgesprochen hat, stellte Grantz klar: „Wenn dieses nicht zum Tragen kommt, werden wir den Klageweg eingehen.“ Das regionale Einzelhandelskonzept dient zur Steuerung und Bewertung von Einzelhandelsansiedlungen in der Region, um diese als Grundlage für künftige Bauleitplanungen zu nehmen.

Im regionalen Einzelhandelskonzept ist auf Grundlage einer von der Agentur „CIMA Beratung und Management“ erhobenen Marktanalyse und Datenerhebung genau festgelegt, welche Art von Einzelhandel sich in der Stadt Bremerhaven und den jeweiligen Umlandgemeinden künftig ansiedeln darf. „Es nützt niemandem etwas, wenn sich in jeder Gemeinde große Nahversorger gegenseitig Konkurrenz machen und am Ende die Gesamtkaufkraft der Region schwächen“, erklärt Grantz. Das regionale Einzelhandelskonzept zeige deutlich auf, dass nur eine aufeinander abgestimmte Strategie dazu beiträgt, die Region und Bremerhavens Funktion als Oberzentrum künftig wirtschaftlich stark zu halten. „Einigen wir uns nicht, muss es Konsequenzen geben, um unser Oberzentrum zu schützen“, so Grantz. Gleichzeitig appellierte er an die Vernunft der beteiligten Gemeinden, das Konzept im Sinne aller zu einem Abschluss zu bringen.

Das Konzept gibt vor: Bevor sich ein Unternehmen mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter künftig in Bremerhaven oder den umliegenden Gemeinden ansiedeln kann, müssen diese in einem vierstufigen Verfahren prüfen, ob das angebotene Sortiment zu ihrer Funktion innerhalb des regionalen Einzelhandelskonzeptes passt und ob es überhaupt einen Bedarf für die Ansiedlung gibt. „Künftig müssen solche Fragen untereinander abgestimmt werden“, betont Grantz.

 

Hintergrund:
Bremerhaven ist Oberzentrum des niedersächsischen Umlands - offiziell seit 2016. Die Seestadt Bremerhaven mit ihren oberzentralen Funktionen soll somit die angrenzenden Grundzentren Langen, Loxstedt und Schiffdorf vollumfänglich mit Gütern des spezialisierten höheren Bedarfs versorgen. Doch weil sich in den Nachbargemeinden, die unmittelbar an Bremerhaven angrenzen, im Laufe der Zeit immer mehr Versorger angesiedelt hatten, kam es zu einer für alle gleichermaßen ungünstigen Verteilung der Kaufkraft. Die Lösung: Im Jahr 2017 einigten sich Bremerhaven, der Landkreis Cuxhaven, die Stadt Geestland und die Gemeinden Loxstedt und Schiffdorf darauf, ein Regionales Einzelhandelskonzept durch die Agentur „CIMA Beratung+Management“ in Auftrag zu geben, das im Endergebnis für alle bindenden Charakter haben soll.

 

Die wesentlichen Ergebnisse dieses Konzeptes:
Insgesamt zeigt sich ein positives Bild mit ausgewogenen Strukturen. Bremerhaven ist der dominierende Einzelhandelsstandort und erfüllt somit theoretisch seine oberzentralen Funktionen, während das Umland einen grundzentralen Charakter mit teilweise Versorgungslücken im periodischen Bedarfsbereich aufweist.

Anders sieht es bei den Rahmenbedingungen in Bezug auf die Kaufkraftkennziffer und –entwicklung aus. Während die Entwicklung der Kaufkraft im Umland positiv ausfällt, sinkt diese im Oberzentrum Bremerhaven erneut.

Eine Sonderrolle nimmt die Gemeinde Schiffdorf ein. Aufgrund des Fachmarktzentrums in Spaden wird viel Kaufkraft aus dem Umland sowie aus dem Oberzentrum Bremerhaven gebunden. Für die Bremerhavener Bevölkerung ist das Fachmarktzentrum ein reizvoller Einkaufsstandort. Diverse Anbieter des aperiodischen Bedarfs tragen dazu bei, die oberzentrale Funktionen Bremerhavens zu erfüllen, obwohl sie faktisch nicht in den Grenzen der Seestadt angesiedelt sind.

Bei der Nahversorgung gibt es Lücken, allerdings nur in einzelnen Orten. Insgesamt stehen so viele Nahversorger zur Verfügung, dass die Agentur zu dem Ergebnis kommt, dass Neuansiedlungen nur vorgenommen werden sollten, wenn sie die Nahversorgung der Bevölkerung spürbar verbessern, z. B. indem Nahversorgungslücken geschlossen werden, oder wenn sie dazu beitragen, die zentralen Versorgungsbereiche zu stärken.

Die Bürgerinnen und Bürger vermissen vor allem Einkaufsmöglichkeiten für Bekleidung, Lebensmittel, Gastronomie und Drogeriewaren, auch ein Mangel an Vielfalt wurde von vielen Befragten beklagt.

Schon mit dem städtischen Einzelhandelskonzept hat Bremerhaven einen Betrag zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wie in Schiffdorf geleistet und am Beispiel Wulsdorf und Bohmsiel wird der Nutzen einer abgestimmten Steuerung von Einzelhandelsneuansiedlungen deutlich. Um das Stadtteilzentrum von Wulsdorf und seine Versorgungsfunktion zu schützen wurde eine Neuansiedlung aus dem aperiodischen Bereich in Bohmsiel ausgeschlossen.

Auf die Region übertragen, bietet das regionale Einzelhandelskonzept das Potenzial einer gegenseitigen Stärkung des Einzelhandels. Aus der ein gemeinsamer raumordnerischer Vertrag mit den Umlandgemeinden erwachsen kann.