Regelungen für den Schulbetrieb

Die Beschlüsse des Senats vom 6. April 2021 schaffen auch die Grundlage für den Schulbetrieb der Schulen in Bremerhaven.

In Abstimmung mit dem Krisenstab hat Stadtrat Michael Frost angesichts der weiterhin hohen Inzidenz folgende Regelungen veranlasst, die zunächst für die erste Unterrichtswoche (12. bis 16. April 2021) nach den Ferien gelten:

  • Der Unterricht an den Grundschulen und in den Jahrgängen 5-6 der Oberschulen und des Gymnasiums findet im Wechselbetrieb in Halbgruppen statt.
  • Der Senatsbeschluss, der oberhalb einer Inzidenz von 100 auch an Grundschulen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wird in Bremerhaven wirksam. Eine Alltagsmaske ist ausreichend, allerdings werden medizinische Masken empfohlen.
  • Nach der vor den Ferien erfolgreich abgeschlossenen Pilotphase an sechs Schulen werden an allen Schulen 2x wöchentlich Schnelltests durchgeführt. Lt. Senatsbeschluss ist die Teilnahme an den Schnelltests ab dem 19. April 2021 verpflichtend. Das Schulamt bereitet die erforderlichen Elterninformationen derzeit vor, die in der kommenden Woche über die Schulen ausgegeben werden sollen.
  • In der Woche vom 12. bis zum 16. April 2021 findet der Unterricht der weiterführenden Schulen ab Klasse 7 als Distanzunterricht statt. Ausnahmen können von den Schulen für Leistungskontrollen und Prüfungsvorbereitungen veranlasst werden.

Mit der Umsetzung der umfassenden Schutzmaßnahmen (Hygiene- und Lüftungsregelungen, Schnelltests, Impfungen, MNS-Pflicht, Luftfilter) wird angestrebt, ab dem 19. April 2021 in den Grundschulen wieder in den Vollbetrieb zu gehen. In den weiterführenden Schulen ist die Rückkehr zum Wechselbetrieb in Halbgruppen vorgesehen. Stadtrat Frost bittet die Eltern um Unterstützung und Mitwirkung bei den vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere der Durchführung der regelmäßigen Tests: „In gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, Stadt und Familien wollen wir den Kindern und Jugendlichen die sichere Rückkehr in den Präsenzbetrieb der Schulen ermöglichen.“

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