Regelungen für den Schulbetrieb ab 11. Januar 2021

Auf der Grundlage der Vereinbarung des Bundes und der Länder und ihrer Umsetzung im Land Bremen wird auch in Bremerhaven die Schulbesuchspflicht ausgesetzt bleiben. Dies teilt der für die Schulen in der Stadt Bremerhaven zuständige Dezernent, Stadtrat Michael Frost mit.

„Die den Eltern bereits vor der Weihnachtspause mitgeteilten Regelungen für die erste Unterrichtswoche vom 11. bis 15. Januar 2021 haben Bestand. Sie werden für die weiterführenden Schulen bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt werden. Auch für die Grundschulen werden sie im Wesentlichen in dieser Form weitergeführt werden“, so Schuldezernent Michael Frost. „Trotz Aussetzens der Schulbesuchspflicht wird durch den Distanzunterricht und das Bearbeiten von Unterrichtsmaterial Zuhause ein Bildungsangebot sichergestellt werden“, so Frost weiter.

„Mit diesen bereits vor der Weihnachtspause eingeleiteten Regelungen haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei einer Verlängerung der Einschränkungen ein verlässliches und für die Schulen planbares schulisches Angebot bereitgestellt werden kann.“ Damit werde das Ziel unterstützt, weiterhin eine hohe Schulqualität aufrecht halten zu können. Mit dem Aufbau eines verlässlichen Wechsel- bzw. Hybridunterrichts soll auch unter den jetzigen Bedingungen Schulqualität gewährleistet werden. „Die hierbei gesammelten Erfahrungen werden wir verwaltungsseitig eng begleiten und evaluieren lassen.“ Die technischen Voraussetzungen dafür sind laut Stadtrat Frost ebenfalls vorhanden, da zwischenzeitlich nicht nur alle Lehrkräfte, sondern auch alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen mit digitalen Endgeräten ausgestattet wurden. Für Schülerinnen und Schüler ohne heimischen Internetanschluss wurden insgesamt 300 mobile Router angeschafft, damit auch sie am Distanzunterricht teilnehmen können.

Naturgemäß kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft darüber gegeben werden, wie viele Schülerinnen und Schüler in die Schulen kommen werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:
Die Aufhebung der Schulpräsenzpflicht bedeutet für die Grundschulen grundsätzlich, dass die Kinder zu Hause lernen. Damit wird den Vereinbarungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und – chefs der Länder vom 5. Januar 2021, die aufgrund des Infektionsgeschehen eine deutliche Reduktion der Kontakte vorsehen, nachgekommen. Die Grundschulkinder werden von ihrer Schule weiter mit Materialpaketen für das Lernen Zuhause versorgt. Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, können von den Eltern in der Schule angemeldet werden. Da die Schulen zur Eindämmung der Infektionsgefahr feste Lerngruppen bilden, kann die Anmeldung jedoch nur für den gesamten Zeitraum bis zum Monatsende und nicht für einzelne Tage erfolgen. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf stellen die Schulen gesonderte Unterrichtsangebote zur Verfügung.

Die weiterführenden Schulen werden in Abhängigkeit ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten entweder einen Wechsel- bzw. Hybridunterricht, d.h. eine Kombination aus Distanzunterricht (Lernen Zuhause) mit einigen Präsenzanteilen oder nur Distanzlernen anbieten. So können Abstands- und Hygieneregeln sicher eingehalten werden. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die zu Hause nicht betreut werden können, können nach Anmeldung der Eltern in der Schule unterrichtet werden. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf auch der weiteren Jahrgänge. Der prüfungsvorbereitende Unterricht der Abschlussklassen wird in erforderlichem Umfang als Präsenzunterricht stattfinden. Prüfungen und Klausuren finden nach Maßgabe der Senatorischen Behörde statt.

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