Regelung für veränderten Schulbesuch in der Stadt Bremerhaven

In Erwartung einer entsprechenden Beschlusslage des Bremer Senats zur Unterrichtsorganisation sind auch in den städtischen Schulen Bremerhavens in der kommenden Woche maßgebliche Veränderungen nötig.

Diese müssen nach Meinung des Bremerhavener Schuldezernenten, Stadtrat Michael Frost, bereits frühzeitig mitgeteilt werden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Folgende Regelungen sind geplant:

An den weiterführenden Schulen finden vom Mittwoch, den 16. Dezember bis zum regulären Ferienbeginn am 22.Dezember 2020 Distanzlerntage statt. Das bedeutet, dass der Unterricht in diesem Zeitraum für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse in digitaler Form erteilt wird. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 6 können daran in der Schule teilnehmen, wenn zu Hause keine Betreuung durch die Familien gewährleistet ist. Ausgenommen sind bereits terminierte Prüfungen und Klausuren, diese werden unverändert stattfinden, soweit die Schulen keine anderen Regelungen treffen. Die Teilnahme bleibt für die betroffenen Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind insbesondere im Hinblick auf ihre Lern- und Betreuungssituation andere Regelungen vorgesehen. Stadtrat Frost: „Schülerinnen und Schüler der Grundschulen erhalten in den Schulen ein Unterrichts- und Betreuungsangebot. Eltern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, bitten wir, ihr Kind in der Schule dafür anzumelden. Die Anmeldung ist für die Planungssicherheit der Schulen wichtig. Eine Anmeldung kann dabei nicht für einzelne Tage erfolgen, sondern nur für den kompletten Zeitraum, damit im Sinne der Regelungen für den Infektionsschutz feste Gruppen gebildet werden können.“

Eltern, die ihre Kinder nicht zu diesem Unterrichtsangebot anmelden möchten, erhalten von den Grundschulen auf Anfrage ein Materialpaket, das von den Kindern zu Hause bearbeitet werden kann.

Stadtrat Frost betont die enorme Leistung der Schulen und aller Beschäftigten bei der schnellen Umsetzung der kurzfristig beschlossenen Maßnahmen. „Wir hoffen, dass es damit gelingt, die notwendige Eindämmung der Pandemie zu unterstützen, damit Kinder, Familien und Beschäftigte gleichermaßen gut und gesund in die verdiente Weihnachtspause gehen können.“

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