Rechnungshofbericht zum Hafentunnel ungerechtfertigt - OB Grantz: Politische Beschlüsse akzeptieren

Am heutigen Dienstag, 11. März, hat der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen einen Sonderbericht nach § 99 Landeshaushaltsordnung vorgestellt. Im Bericht wird behauptet, dass das Vorhaben Hafentunnel Cherbourger Straße aus Sicht des Rechnungshofes zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich vertretbar gewesen sei. Auch seien die im Aufrage des Magistrats erstellten Nutzen-Kosten-Analysen vom September 2009 und vom Mai 2013 mit einem ausgewiesenen positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis methodisch nicht korrekt aufgestellt worden. "Dieses Fazit des Rechnungshofes ist nicht nachvollziehbar. Der Sonderbericht wird von der Stadt Bremerhaven vollumfänglich zurückgewiesen", stellte OB Grantz den Standpunkt Bremerhavens klar.

Der Tunnel sei für den Wirtschaftsstandort Bremerhaven und als Anbindung der Überseehäfen als Handelstor von nationaler Bedeutung unverzichtbar. Dies werde allein dadurch deutlich, dass der Bund sich an dieser kommunalen Baumaßnahme mit 120 Millionen Euro beteilige. Die Hafenwirtschaft selbst steuere 15 Millionen Euro bei. Die restliche Finanzierung teilten sich das Land (29,056 Millionen Euro) und die Stadt (7,263 Millionen Euro).

„In der langjährigen Planungsphase hatten sämtliche Planungsüberlegungen zum kreuzungsfreien Ausbau der Cherbourger Straße immer auch die Wirtschaftlichkeit einer geeigneten Maßnahme im Blick. Hierbei bezog sich die Wirtschaftlichkeit natürlich nicht nur auf die Minimierung der Kosten, sondern genauso auf die Maximierung des Nutzens“, betonte OB Grantz. Senat und Magistrat stünden von Anfang an geschlossen hinter der wichtigen Infrastrukturmaßnahme. Bisher seien bereits mehr als 21 Millionen Euro in die Planungen des Hafentunnels Cherbourger Straße geflossen und Aufträge im Wert von 5,7 Millionen Euro für den Bau vergeben worden. Weitere Bauleistungen in Höhe von rund 145 Millionen Euro sind bereits öffentlich ausgeschrieben. „Dieses Bauprojekt ist in voller Fahrt. Ohne eine gesamtwirtschaftlich korrekte Grundlage hätte niemand der Verantwortlichen diesen Weg beschritten“, erklärte Grantz.

Nachdem die Variante 3.2+E „Hafentunnel Cherbourger Straße“ Ende 2008 von der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven als weiter zu verfolgende Vorzugsvariante beschlossen wurde, wurde zur weiteren frühzeitigen Absicherung der Wirtschaftlichkeit eine Nutzen-Kosten-Analyse erstellt. Bei der Erstellung der Nutzen-Kosten-Analyse wurde auf die gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik des Bundes zurückgegriffen, womit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nochmals nachgewiesen werden konnte. Die Planungskosten sind bei dieser Bewertungsmethodik grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. „Darauf haben auch die vier Staatsräte Dr. Olaf Joachim, Dietmar Strehl, Wolfgang Golasowski sowie Dr. Heiner Heseler in einem gemeinsamen Schreiben an den Landesrechnungshof eindringlich hingewiesen“, so Grantz.

Das mit der Kosten-Nutzenanalyse beauftragte Büro IVV aus Aachen ist diesbezüglich anerkannt und renommiert. IVV befasst sich seit Jahren mit den verschiedenen Aspekten von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im großräumigen wie kleinräumigen Kontext. Die genannte Bewertungsmethodik des Bundes wurde von IVV mitentwickelt. Insofern ist auch der Vorwurf des Rechnungshofes, man habe methodisch unzulässig gearbeitet, vollumfänglich zurückzuweisen. Das Verfahren ist nicht zu beanstanden.

Das Ergebnis dieser Nutzen-Kosten-Analyse (September 2009) war Grundlage für die weiteren positiven politischen Beschlüsse zum Hafentunnel im Lande Bremen seit Dezember 2009 und somit auch Grundlage für den Planfeststellungsantrag durch die Stadt Bremerhaven im Frühjahr 2011. Zur weiteren Absicherung der Finanzierungszusage des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro wurde eine Fortschreibung der Nutzen-Kosten-Analyse (Mai 2013) erforderlich. Auch mit dieser konnte die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nochmals nachgewiesen werden.

Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach der Methodik des Bundes wurde nicht nur vom Bund selbst anerkannt, sondern hielt auch der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Bremer Verwaltungsgericht stand.

„Im Übrigen war der Rechnungshof bereits seit Dezember 2008 beteiligt. Das Interesse des Rechnungshofes betraf vor allem den Umfang der seinerzeit zu erstellenden Nutzen-Kosten-Analyse“, berichtete Tilman Reineke, seit 2007 zuständiger Projektleiter für die Hafenanbindung beim Amt für Straßen- und Brückenbau. Dem Rechnungshof sei somit auch die Nutzen-Kosten-Analyse vom September 2009 unmittelbar nach deren Fertigstellung übergeben worden. Weitere Reaktionen des Rechnungshofes hierauf seien damals aber nicht erfolgt.

Erst im unmittelbaren Vorfeld der Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bremen im August 2013 begann der Rechnungshof mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Dieses endete in dem jetzigen Sonderbericht mit dem auch jene Nutzen-Kosten-Analyse in Frage gestellt wird, die dem Rechnungshof seit vier Jahren vorlag.

Der Rechnungshof hatte in den vergangenen Monaten unter anderem dem Magistrat Bremerhaven Gelegenheit gegeben, sich im Vorfeld der Veröffentlichung zu Entwürfen des Sonderberichtes zu äußern. Die unter Beteiligung der senatorischen Dienststellen eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen werden in dem nun veröffentlichten Sonderbericht jedoch gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

Konsequenzen werden aus der gegenteiligen Auffassung des Rechnungshofes in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Magistrats nicht erwartet, da sämtliche Beschlüsse auch auf Landesebene gefasst worden sind, der Planfeststellungsbeschluss mit dem angeordneten Sofortvollzug nach erfolgtem Gerichtsverfahren rechtskräftig ist und sämtliche Bewilligungsbescheide vorliegen. „Diesen Tatsachen kann sich auch der Rechnungshof nicht verweigern“, so OB Grantz abschließend.

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