Rauschmittel in Haarproben von Kindern - Stadtrat Rosche: "Amt für Jugend, Familie und Frauen hat Zuständigkeit und angemessen reagiert"

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen ist im Rahmen des Wächterauftrages für die Sicherung des Kindeswohles in Bremerhaven zuständig. Dieser umfasst auch Familien, in denen Eltern abhängigkeitskrank sind und im Rahmen dieser Abhängigkeit substituiert werden. Darauf weist Stadtrat Klaus Rosche hin.

„Im Rahmen der Kindeswohlsicherung sind Urinproben und Haaranalysen eine Methode, um zu beurteilen, ob ein Kind durch Kontakt zu illegalen Drogen gefährdet sein könnte“, sagt der Sozialstadtrat. Während Urinproben schon seit Jahren durchgeführt werden, wurde die Möglichkeit von Haaranalysen neu eingeführt. Die Stadt Bremen hat diese erstmals durchgeführt. Die ersten Ergebnisse hierzu lagen im Mai 2011 vor.

Daraufhin wurde im Mai 2011 Kontakt mit den entsprechenden Instituten aufgenommen, um die Möglichkeit der Umsetzung eines analogen Verfahrens in Bremerhaven abzustimmen. Erste Informationsveranstaltungen zur Wirksamkeit von Haaranalysen fanden bereits im Juni 2011 in Bremerhaven statt. Stadtrat Rosche: „Auf dieser Grundlage wurden durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen Aufträge zur Durchführung von Haaranalysen an die Charité Berlin erteilt.“

Nach Abstimmung eines gesicherten Verfahrens in Absprache mit allen Kooperationspartnern seien dem Gesundheitsamt im Herbst 2011 die ersten Aufträge zur Haarprobenentnahme erteilt worden. Das Gesundheitsamt sei hierbei Kooperationspartner und behilflich bei der Entnahme und Versendung der Proben. Klaus Rosche: „Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ist äußerst positiv. Das Amt hat aber keine Verantwortung für das Verfahren. Bei der Auswertung der Ergebnisse ist das Gesundheitsamt mit seinem Fachwissen behilflich. Von einer Verschleppung des Verfahrens durch das Gesundheitsamt kann auf keinen Fall die Rede sein.“

Entsprechende Falschdarstellungen in der Öffentlichkeit schadeten dem Verfahren, das zunächst auf einer Freiwilligkeit der Betroffenen beruhe, so Rosche. Es müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es keine gesetzlichen Grundlagen für Zwangsmaßnahmen gebe.

Weiter weist der Sozialstadtrat darauf hin, dass bei den Haarproben alle bekannten Fälle bis zum Alter von 14 Jahren aufgenommen wurden. „In die untersuchten Fälle wurden auch Kinder einbezogen, die bereits außerhalb der Herkunftsfamilie lebten. In allen Untersuchungsfällen mit positiven Ergebnissen der Haaranalysen waren bereits im Vorfeld sozialpädagogische Maßnahmen ergriffen worden.Zudem wurden Meldungen über akute Kindeswohlgefährdungsfälle in die Analyse mit aufgenommen, die sich jedoch nicht bestätigten“, so Rosche weiter.

Die Zuständigkeit für die Haaranalysen liege definitiv beim Amt für Jugend, Familie und Frauen und nicht bei der Gesundheitsdezernentin. „Im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit wurde die Kompetenz des Gesundheitsamtes bei der ersten Auswertung der Einzelanalysen mit einbezogen. Durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen wurde in allen Fällen den Ergebnissen entsprechend reagiert“, betont Rosche.

Die Stadtverordneten des Gesundheitsausschusses werden zur Sitzung des Ausschusses des Amtes für Jugend, Familie und Frauen am Dienstag, 14. Februar, eingeladen. Die ersten Ergebnisse und die daraus erfolgten Maßnahmen zur Kindeswohlsicherung werden in dieser Sitzung vorgestellt und erörtert.

Die detaillierte Analyse der Gesamtergebnisse wird am Dienstag, 8. Mai, in einer Ausschusssitzung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen durch einen Vertreter der Charité Berlin, Herr Professor Pragst, vorgestellt. Auch hierzu werden die Stadtverordneten des Gesundheitsausschusses als Gäste eingeladen. Diese Veranstaltung soll auch dazu dienen, weitere Falschdarstellungen in der Öffentlichkeit und daraus folgende Missverständnisse zu verhindern

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