Projekt "dalbe" - AWO baut Beratungsmöglichkeiten für zugewanderte UnionsbürgerInnen aus

Im Rahmen des europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen - EHAP - hat die Arbeiterwohlfahrt eine Förderung in Höhe von 900.000 Euro für drei Jahre erhalten. Gefördert wird damit die Etablierung einer Beratungsstelle für zugewanderte EU-BürgerInnen.

„Eine wesentliche Grundlage für diese Förderung war die vor drei Jahren durch die Stadt initiierte Beratungsstelle insbesondere für Menschen aus Bulgarien, Ungarn und Rumänien. Bremerhaven hatte mit dieser Entscheidung eine Vorreiterrolle im Land Bremen übernommen“, freut sich Sozialstadtrat Klaus Rosche (SPD) über diese positive Weiterentwicklung. Mit dieser Förderung ist es jetzt möglich, von der allgemeinen Beratung in die EHAP-geförderte Aktivitäten überzuleiten. Diese umfassen in erster Linie flankierende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Beratungskräften zur Verbesserung der sozialen Eingliederung. Eine materielle Unterstützung der benachteiligten Menschen selbst ist nicht vorgesehen. Insbesondere der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten, wie Migrationsberatung, Gesundheitsversorgung, Leistungen des Magistrats, Arbeitsvermittlung, Sprachkurse usw. soll für die zugewanderten Erwachsenen verbessert werden. Parallel sollen die Kinder an die Angebote der frühen Bildung und Betreuung wie Kitas und vorschulische Angeboten herangeführt werden.

„Das neue Projekt wird also nicht Sonderstrukturen aufbauen, sondern daran arbeiten, die neu zugewanderten UnionsbürgerInnen so schnell wie möglich zu erreichen und sie in die Beratungsstrukturen zu integrieren“, sagt die Leiterin des Sozialamtes, Astrid Henriksen. Durch die enge Kooperation mit dem Magistrat sollen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Erziehungsdienste, des Gesundheitsamtes und der Ordnungsbehörden mit der Beratungsstelle „dalbe“ gegenseitig bei ihrer Arbeit unterstützen, um Neubürgern wertvolle Hilfestellungen für eine gelungene Integration geben zu können.

Die Förderung setzt sich zu 85 Prozent aus EU-Mitteln, zehn Prozent vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie fünf Prozent Eigenmitteln zusammen.

 

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