Polizei und Feuerwehr: Landespläne zum Eigenbetrag bei der Krankenversicherung werden geprüft

Die Landespläne zur Einführung eines Eigenbetrages zur Krankenversicherung bei Polizei und Feuerwehr müssen kritisch geprüft werden. Das fordern Oberbürgermeister Melf Grantz und der Feuerwehrdezernent Stadtrat Jörn Hoffmann. Vorgesehen ist vom Bremer Innenressort, für die so genannte Heilfürsorge einen Eigenbetrag von 1,4 Prozent des monatlichen Gehaltes einzubehalten, um Geld zu sparen. Bisher wird die Krankenversicherung bei Polizei und Feuerwehr vom Arbeitgeber bezahlt.

„Ich habe gegenüber Innensenator Ulrich Mäurer deutlich gemacht, dass ich als Polizeidezernent die Einführung einer Selbstbeteiligung bei der Heilfürsorge als sehr kritisch sehe“, betonte Oberbürgermeister Grantz. Derzeit werde geprüft, ob es in der Angelegenheit eine Kompromiss-Lösung gebe. Bislang liege dem Bremer Senat auch lediglich der Entwurf eines entsprechenden Änderungsgesetzes vor, der letztendlich jedoch einer Einkommensminderung gleichkäme. Den Beamtinnen und Beamten werde schließlich kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr gezahlt. „Von daher wurde bereits von den Beamtinnen und Beamten ein erheblicher Sparbeitrag geleistet“, so Grantz.

Aus Sicht von Feuerwehrdezernent Jörn Hoffmann birgt eine mögliche Eigenbeteiligung der Beamten an der Krankenversicherung die Gefahr, dass mehr Kosten anstatt Einsparungs-Effekte entstehen. „Es stehen den Einsatzkräften frei, in eine private Versicherung zu wechseln. Dann müssten jeweils 60 Prozent der Kosten übernommen werden und das könnte die öffentliche Hand teuer zu stehen kommen“, warnt Hoffmann. Zudem förderten die Pläne des Bremer Innensenators nicht gerade die Motivation der Feuerwehrleute, die im Dienst und zum Schutz der Öffentlichkeit im Einsatz seien.

Das Bremer Innenressort geht davon aus, dass durch die Eigenbeteiligung der Beamtinnen und Beamten im Polizei- und Feuerwehrdienst jährlich rund 1,1 Millionen Euro eingespart werden können. Die Summe wird als Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts gesehen. Die Entscheidung über die Gesetzesvorlage im Senat wurde zunächst vertagt.

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