OVG erklärt erstinstanzlichen Beschluss in Sachen Bürger in Wut für wirkungslos

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 15. März 2022 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 26.11.2021 für wirkungslos erklärt.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts war zunächst die Entscheidung des Personal- und Organisationsausschusses zur Anhebung der Stelle des Direktors der Ortspolizeibehörde von B 2 nach B 3 BremBesO für das Haushaltsjahr 2021 außer Kraft gesetzt worden. „Das ist eine wichtige Entscheidung“, erklärt Oberbürgermeister Melf Grantz als Personaldezernent.

Kritisiert worden war von Seiten den Fraktionsmitgliedern von Bürger in Wut insbesondere, dass statt der gesamten Stadtverordnetenversammlung nur der Personal- und Organisationsausschuss die Entscheidung getroffen hatte. Daraufhin fasste die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2021 einen inhaltlich gleichen Beschluss, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und der erstinstanzliche Beschluss für wirkungslos erklärt werden konnte.

„Ich möchte mich an dieser Stelle für die Arbeit der Stadtverwaltung bedanken. Insbesondere mit Unterstützung des Rechtsamtes und des Personalamtes ist es uns nun gelungen, den Beschluss des Verwaltungsgerichts aus der Welt schaffen zu lassen.“, so Melf Grantz in einer kurzen Stellungnahme.

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