OB Grantz und Sozialstadtrat Rosche fordern gesellschaftlich verträgliche Flüchtlingspolitik

Angesichts weiter steigender Flüchtlingszahlen und den daraus folgenden Belastungen für Bundesländer, Städte und Gemeinden haben sich Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) und Sozialstadtrat Klaus Rosche (SPD) für eine konsequente Linie bei der Anpassung der Flüchtlingspolitik an die Realität ausgesprochen. Die beiden Politiker begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Asylrechtes und der damit verbundenen Maßnahmen. Gleichzeitig kritisieren Grantz und Rosche die Enthaltung der Bremer Landesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat zu der Reform des Asylrechts.

„Dass sich die Landesregierung aufgrund der Auffassung der Grünen heute im Bundesrat bei der Abstimmung enthalten musste, ist das falsche politische Signal“, erklärt Oberbürgermeister Melf Grantz. Man könne nicht auf der einen Seite mehr Bundeshilfen bei der Flüchtlingsaufnahme fordern und dann bei der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Asylrechts zur Entlastung der Gesamtsituation keine klare Stellung beziehen. Die Flüchtlingssituation in Deutschland erfordere konsequentes Handeln – zum Wohl der gesamten Gesellschaft und damit auch der Flüchtlinge.

Bremerhaven als internationale Hafenstadt pflege von jeher eine Willkommenskultur.
„Diese Menschlichkeit und Gastfreundschaft gegenüber Menschen, die von Krieg und Verfolgung bedroht sind, wird derzeit in der Flüchtlingsbetreuung vor allem auch durch die vielen Ehrenamtlichen gewährleistet und gelebt. Dieses Engagement ist den Bremerhavener Bürgerinnen und Bürgern hoch anzurechnen“, so OB Grantz.

Wichtig sei nun nach der heute auch im Bundesrat beschlossenen Änderung des Asylgesetzes eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen. Gemeinden und Städte wie Bremerhaven könnten sich nur auf die Menschen mit Bleiberecht konzentrieren. Menschen ohne die Chance auf Anerkennung als Flüchtlinge oder Verfolgte müssten nach Ablehnung ihres Asylantrages in ihre Heimat zurückkehren.

„Bisher haben wir es in Bremerhaven zum Glück geschafft, menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge in ausreichender Menge bereitzustellen – vor allem dank der hervorragenden Zusammenarbeit im Magistrat, von Sozialamt, Seestadt Immobilien, Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt sowie der Wohnungsgesellschaften und der privaten Wohnungswirtschaft“, erläutert OB Grantz. Zeltstädte oder Containerdörfer gäbe es in der Seestadt bisher nicht und darauf könne man stolz sein.

„Allerdings“, stellt Stadtrat Rosche fest, „ist die Kapazität hier ausgeschöpft. Bis zum Jahresende erwarten wir für dieses Jahr 2400 Flüchtlinge. Die Kosten dafür werden sich voraussichtlich auf rund 14 Millionen Euro belaufen. Vom Bund haben wir bisher anteilig über Bremen eine Million Euro erhalten und vom Land für die Sprachförderung 600.000 Euro. Bremerhaven hat durch die Flüchtlingskrise somit allein in 2015 eine finanzielle Mehrbelastung von rund 12,4 Millionen Euro.“

Der Sozialstadtrat weiter: „Diese Summe muss ausgeglichen werden. Ein Programm mit Landeshilfen ist längst überfällig. Es sind zwar von Bremen Entlastungen in Aussicht gestellt worden. Passiert ist bisher nichts.“ Zur tatsächlichen Entlastung der Kommunen dürften auch die aktuell durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro in diesem Jahr und vier Milliarden Euro in 2016 angesichts der Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen nicht ausreichen. Zudem müsse das Land die Mittel ohne Kürzungen an die Kommunen weitergeben, denn hier falle ein Großteil der Kosten für die Flüchtlingsversorgung an.

Die nächsten Jahre werde die gesamte Stadt intensiv damit beschäftigt sein, die in Bremerhaven angekommenen Menschen in Kitas, Schulen, auf dem Arbeitsmarkt und in den Stadtteilen zu integrieren. OB Grantz: „Dieser Aufgabe werden wir uns stellen – auch, wenn der enorme Zuzug von Zuwanderern eine große Herausforderung bedeutet. Uns ist dabei bewusst, dass neben der Flüchtlingsthematik die Verantwortung für die sozial benachteiligten Menschen in unserer Stadt keinesfalls aus den Augen verloren werden darf.“

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