OB Grantz dankt Polizei

Zahlen zu Einbruchdiebstahl deutlich zurückgegangen

Oberbürgermeister Melf Grantz dankt der Polizei Bremerhaven für ihre intensive operative und erfolgreiche Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen. „Der Rückgang der Wohnungseinbruchszahlen im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Viertel zeigt, dass die Bemühungen der Ortspolizeibehörde Früchte tragen. Das abgestimmte Konzept von Prävention und Intervention ist erfolgreich. Deshalb danke ich den Polizistinnen und Polizisten der Ortspolizeibehörde für ihren Einsatz ganz herzlich. Es zeigt, dass Bremerhaven wieder ein Stück weit sicherer geworden ist.“ Allerdings gibt der Rückgang der Einbruchszahlen bereits im vierten Jahr keinen Anlass, in den Bemühungen um eine weitere Reduzierung nachzulassen. So sind weitere Anstrengungen notwendig, vor allem in den besonders gefährdeten Quartieren Information und Prävention gezielt einzusetzen. „Denn wenn auch der Rückgang der Einbruchszahlen erfreulich ist, bin ich mir bewusst, dass jeder Einbruch einer zu viel ist. Ein Wohnungseinbruch ist ein Verletzen der Privatsphäre, der nicht hinzunehmen ist. Dagegen geht die Polizei weiter gezielt vor“, bekräftigt Grantz seine Null-Toleranz-Politik gegenüber diesem Delikt. Wichtig ist ihm zudem die gute Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dass die gefassten Täter schnell vor Gericht gestellt werden, damit ihnen der Zusammenhang zwischen Tat und Verurteilung unmittelbar klar wird. Deshalb bittet er die Gerichte, sich dem Problem unvermindert intensiv zu widmen.

Anlage: Eingangsstatistik Wohnungseinbruch

Hinweis an die Redaktionen:

Die (auch im Ausschuss für öffentliche Sicherheit) präsentierten Zahlen stammen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Ortspolizeibehörde mit einer Eingangserfassung sämtlicher Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Hier werden auch die Wohnungseinbrüche als Strafanzeige erfasst. Daraus werden die statistischen Werte generiert, in diesem Fall für das gesamte Jahr 2017.

Die später veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS-Zahlen) basieren auch auf diesen Eingangszahlen mit dem Unterschied, dass sie statistisch erst nach Abgabe eines durchermittelten Vorganges an die Staatsanwaltschaft (StA) gezählt werden. D. h., eine Strafanzeige, die im Vorjahr noch nicht durchermittelt und an die StA weitergeleitet wurde, zählt statistisch (PKS) für das Folgejahr. Aufgrund dieser Überhänge weichen die Eingangszahlen in der Regel von den PKS-Zahlen ab.

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