OB Grantz begrüßt Entscheidung zur City Tax

Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Übernachtungssteuern, in Bremerhaven City Tax genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind

„Das ist eine gute Nachricht für den Tourismusstandort Bremerhaven“, erklärt Grantz. „Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass die Einnahmen der City Tax tatsächlich für die Förderung des Tourismus in Bremerhaven eingesetzt wird. Ich bin froh, dass dies weiterhin möglich ist.“

Die Citytax wird seit 2013 in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zentral durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven erhoben. Sie wird für private Übernachtungen fällig. Mit der Einführung der Steuer in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2013 richtete sich die Höhe Abgabe zunächst nach der Art des Hotels bzw. des Beherbergungsbetriebes („Sternemaßstab“). Seit Juli 2018 beträgt die Citytax in Bremen pauschal 5 Prozent des Übernachtungspreises. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten bereits das Finanzgericht Bremen und der Bundesfinanzhof in München die bremische Citytax als rechtmäßig bestätigt

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