Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt

Die Notbetreuung für Kinder, wenn beide Elternteile – oder natürlich Alleinerziehende - in der so genannten „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind, wird auch in den Osterferien fortgesetzt.

„Darüber hinaus“, so Stadtrat Michael Frost als zuständiger Dezernent, „kann sie bei Bedarf auch auf die Wochenenden und die Feiertage ausgedehnt werden.“ Im Unterschied zu der aktuellen Betreuung ist hierfür jedoch eine Anmeldung erforderlich. „Eltern, deren Kinder bereits jetzt in der Notbetreuung sind, werden bereits von den Einrichtungsleitungen nach dem Betreuungsbedarf in den Ferien befragt. Soweit weitere Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitten wir diese, sich kurzfristig mit der Kindertageseinrichtung oder Schule des Kindes in Verbindung zu setzen. Dort werde die Anmeldung aufgenommen, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Betreuung gegeben sind“, so Frost.

Das erweiterte Angebot der Notbetreuung kann ab Samstag, dem 28. März 2020, in Anspruch genommen werden und steht zunächst bis einschließlich Dienstag, dem 14. April 2020, zur Verfügung.

Liste der „krisenrelevanten Infrastruktur“ zugerechneten Beschäftigtengruppen:

  • Gesundheitswesen inkl. Rettungsdienst (Ärzte, Pflegepersonal) sowie alle, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gesundheitswesens zuständig sind, wie Reinigungs- und Verwaltungspersonal sowie sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken, Arzneimittel- und Medizinische Produktehersteller
  • Feuerwehr (inkl. Rettungsdienst)
  • Vollzugsdienst der Polizei
  • Katastrophenschutz
  • Sicherung der Notversorgung in Kita und Schule
  • Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Energie, Abfall)
  • Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Strafvollzug etc.)
  • Stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen zur Erziehung)
  • Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik
  • Transport und Verkehr
  • Finanzen, ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Öffentliche Behörden von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherung

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