Neues Wohngeldrecht ab 2016

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2016 inhaltliche Veränderungen und teils erhebliche Leistungsverbesserungen für das Wohngeldrecht beschlossen.

Das Sozialamt weist jetzt auf die wichtigsten Verbesserungen hin:

- Erhöhung der Tabellenwerte: die Wohngeldtabellenwerte erhöhen sich um durchschnittlich 39 %

- Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung um 7 – 27%: für die Stadt Bremerhaven, die in der Mietenstufe III verbleibt, erhöht sich der Höchstbetrag um 18%

- Weitere inhaltliche Veränderungen, die teils Verbesserungen z. B. bei den Freibeträgen enthalten, aber auch Einschränkungen, wie z. B. der Wegfall des Pauschalen Abzuges von 6%

Im Ergebnis wird sich der Personenkreis erheblich ausweiten, der in den Genuss dieser Sozialleistung kommt. So erhöht sich nach Angaben des Bundes z. B. das durchschnittliche Wohngeld für ein Ehepaar von zurzeit 112 € auf 186 €. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes ermittelt sich aus der Kombination von Miete, Einkommen und Haushaltsgröße. Im Einzelfall sind deshalb erhebliche Abweichungen sowohl nach unten, als auch nach oben möglich. Personen, die mit ihrem Einkommen die bislang geltenden Einkommensgrenzen überschritten haben, sollten erneut ihre Ansprüche überprüfen lassen. Im Zweifel sollten sie Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung aufnehmen. Aufgrund der zu erwartenden stark ansteigenden Antragszahlen und des damit verbundenen stärkeren Besucherandrangs werden sich längere Warte- und Bearbeitungszeiten insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 2016 nicht vermeiden lassen.

Bei Wohngeldempfängern, denen bereits in das Jahr 2016 hinein Wohngeld bewilligt worden ist, wird von Amts wegen geprüft, ob Ihnen erhöhtes Wohngeld ab 2016 zusteht und erhalten unaufgefordert einen neuen Wohngeldbescheid. Sie brauchen also keinen gesonderten Erhöhungsantrag stellen. Erst nach Ablauf des ursprünglichen Bewilligungszeitraumes bedarf es wieder eines neuen Antrages. Entsprechende Antragsvordrucke liegen im Sozialamt, Abteilung Ergänzende Soziale Leistungen-Wohngeldstelle-, Stadthaus 1, Erdgeschoss aus und sind dort ganztägig erhältlich. Sie können außerdem im Internet unter www.bremerhaven.de (Sozialamt, Wohngeld) heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen und über die Ansprechpartner innerhalb der Behörde.

Für etwaige Beratungsgespräche, Abgabe von Anträgen etc. gelten folgende Sprechzeiten:

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Wegen des aufwändigeren Antragsverfahrens werden Antragsteller auf Lastenzuschuss (Eigentümer von Wohnraum) gebeten, immer vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung zu vereinbaren.

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