Neues Förderprogramm für Open-Air Veranstaltungen in BHV und HB

Seit heute (4. Juni 2021) gibt es ein Förderprogramm zur Bereitstellung und Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten mit besonderem Schwerpunkt auf musikalisches Bühnenprogramm in den Sommermonaten 2021.

Ab sofort ist die Antragstellung für das neue Förderprogramm des Landes möglich. Der
besondere Schwerpunkt liegt auf einem musikalischen Bühnenprogramm in den
Sommermonaten 2021. Mit dem Förderprogramm sollen vor allem die wirtschaftliche Existenz
der Bremer Veranstaltungsunternehmen und die diversifizierte kulturelle Kompetenz der
Musikszene erhalten und unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit der Einrichtung und Bereitstellung von neuen,
erweiterten oder verbesserten Open Air- Veranstaltungsorten zusammenhängen. Hierzu zählen
beispielsweise Miet- und Aufbaukosten für Bühne und Veranstaltungstechnik, Ausgaben für
Publikumsbestuhlung, aber auch laufende projektbezogene Kosten wie Strom oder Wasser. Es
können auch Ausgaben für ein Hygienekonzept oder ein Lärmschutzkonzept für die Förderung
geltend gemacht werden.

Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen oder juristische Personen,
rechtsfähige Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer:innen mit Sitz oder
Betriebsstätte im Land Bremen, die bereits als Betreiber:in von Spielorten mit musikalischen
Bühnenprogrammen wie Konzerte oder Clubprogramm in den Jahren 2019 und 2020 tätig
waren. Teil des Antrags soll ein detailliertes Konzept über die Nutzung des Veranstaltungsortes
sein.

Nun sind die Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie für das Förderprogramm Außenflächen
Sommer 2021 auf der Webseite der WFB abrufbar: Förderprogramm zur Bereitstellung und
Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten - WFB
(wfb-bremen.de)

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